BaFin: EcomTrade24-Warnung zurückgezogen, Warnung vor renditezinsen

BaFin: EcomTrade24-Warnung zurückgezogen, Warnung vor renditezinsen

Die BaFin hat am 5. Oktober 2026 zwei Meldungen veröffentlicht. Im ersten Fall stellt sie ihre eigene Warnung zu EcomTrade24 klar und entfernt die ursprüngliche Veröffentlichung. Im zweiten Fall warnt sie vor Festgeldangeboten auf renditezinsen(.)com, bei denen es sich nach ihren Erkenntnissen um unerlaubte Geschäfte und Identitätsmissbrauch handelt.

Die Meldungen im Überblick

  • ecomtrade24(.)com / EcomTrade24 Pay Gateway: Die BaFin stellt klar, dass der Betreiber von ecomtrade24(.)com und der App „EcomTrade24 Pay Gateway“ keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreibt und entfernt ihre ursprüngliche Warnung vom 30. Juli 2026.
  • renditezinsen(.)com: Die BaFin warnt vor der Website renditezinsen(.)com, deren Betreiber ohne Erlaubnis Festgeldanlagen anbieten und dabei die Daten der Lafrenz Vermögensverwaltungs GmbH missbrauchen.

EcomTrade24: BaFin zieht Warnung zurück

Die BaFin hat ihre Veröffentlichung vom 30. Juli 2026 zur Website ecomtrade24(.)com und zur App „EcomTrade24 Pay Gateway“ klargestellt. Nach Angaben der Aufsicht betreibt der Betreiber der Website und der App keine erlaubnispflichtigen Geschäfte. Eine Erlaubnis der BaFin sei dafür nicht erforderlich gewesen.

Die ursprüngliche Warnung vor unerlaubten Geschäften war damit zu Unrecht erfolgt und musste entfernt werden. Für Anleger bedeutet das: Die frühere Warnung der BaFin zu EcomTrade24 ist nicht mehr gültig. Wer die Plattform nutzt oder nutzen will, sollte sich dennoch eigenständig über Anbieter und Geschäftsmodell informieren, da die BaFin mit der Klarstellung keine Aussage über die Seriosität des Angebots trifft.

Quelle: BaFin-Meldung vom 05.10.2026

renditezinsen(.)com: Festgeld ohne Erlaubnis

Die BaFin warnt vor den Angeboten auf der Website renditezinsen(.)com sowie vor E-Mails von der Adresse info@renditezinsen(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an.

Die unbekannten Betreiber nutzen im Impressum nach Angaben der BaFin die Unternehmensdaten der Lafrenz Vermögensverwaltungs GmbH. Es handele sich um einen Identitätsmissbrauch. Zudem behaupten die Betreiber im Impressum eine Beaufsichtigung durch die BaFin, was nach deren Angaben nicht zutrifft. Die Information basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 05.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor jeder Geldanlage, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
  • Sei misstrauisch, wenn ein Anbieter im Impressum mit einer angeblichen BaFin-Aufsicht wirbt – das lässt sich über die Datenbank der Aufsicht leicht widerlegen.
  • Vergleiche Firmenname und Anschrift im Impressum mit dem tatsächlichen Betreiber; weichen sie ab, kann Identitätsmissbrauch vorliegen.
  • Reagiere nicht auf unaufgeforderte E-Mails mit Anlageangeboten und gib dort keine persönlichen Daten oder Zahlungsinformationen an.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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