BaFin warnt vor gervestcapitalclub(.)com – Fehler bei Pentixapharm

BaFin warnt vor gervestcapitalclub(.)com – Fehler bei Pentixapharm

Die BaFin hat am 6. Oktober 2026 zwei Meldungen veröffentlicht: eine Warnung vor der Website gervestcapitalclub(.)com und die Feststellung von Fehlern im Konzernabschluss 2024 der Pentixapharm Holding AG. Die Warnung betrifft ein Unternehmen, das ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet. Die Abschlussprüfung deckt mehrere Verstöße gegen IFRS auf.

Die Meldungen im Überblick

  • gervestcapitalclub(.)com / Gervest Capital Consulting LTD: Die BaFin warnt vor der Website gervestcapitalclub(.)com, über die die Gervest Capital Consulting LTD ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet.
  • Pentixapharm Holding AG: Die BaFin stellt Fehler im IFRS-Konzernabschluss 2024 der Pentixapharm Holding AG fest, unter anderem bei immateriellen Vermögenswerten, Umsatzerlösen und Angaben zu nahestehenden Personen.

BaFin warnt vor gervestcapitalclub(.)com

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website gervestcapitalclub(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten. Betreiber ist die Gervest Capital Consulting LTD, die angibt, in Gazimaǧusa, Türkische Republik Nordzypern, ansässig zu sein, als telefonische Kontaktmöglichkeit jedoch eine deutsche Festnetznummer verwendet. Die BaFin hatte bereits am 12. Februar 2025 vor dem Unternehmen gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen allgemein vor Finanzbetrug im Internet.

Quelle: BaFin-Meldung vom 06.10.2026

Pentixapharm: BaFin rügt Fehler im Konzernabschluss 2024

Die BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der nach IFRS erstellte Konzernabschluss der Pentixapharm Holding AG zum 31. Dezember 2024 fehlerhaft ist. Das Unternehmen wurde 2024 neu gegründet; sein operativer Geschäftsbetrieb entstand am 2. Oktober 2024 durch Abspaltung und Übertragung eines operativen Bereichs einer anderen börsennotierten Gesellschaft. Als Gegenleistung für die Übertragung wurden Aktien der Pentixapharm Holding AG an die Aktionäre der ausgliedernden Gesellschaft gewährt.

Die Fehler betreffen zwei Punkte: Obwohl keine oberste beherrschende Partei existiert, hat die Pentixapharm Holding AG eine natürliche Person als solche angegeben. Zudem wurde der 2024 übernommene Geschäftsbetrieb erst ab dem Übernahmezeitpunkt im Konzernabschluss dargestellt. Dies war nach Angaben der BaFin nicht zulässig, weil die Übernahme nicht unter gemeinsamer Beherrschung mit der ausgliedernden Gesellschaft erfolgte.

Quelle: BaFin-Meldung vom 06.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor einer Geldanlage, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
  • Sei misstrauisch, wenn eine Website eine ausländische Adresse nennt, aber nur eine deutsche Telefonnummer als Kontakt anbietet.
  • Recherchiere den Namen des Anbieters zusammen mit dem Wort „Warnung“ – die BaFin veröffentlicht alle unerlaubten Angebote.
  • Investiere nicht auf Druck oder bei versprochenen hohen Renditen; seriöse Anbieter arbeiten mit klaren Risikohinweisen.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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