Die BaFin hat am 21. Oktober 2026 vor drei Websites gewarnt, auf denen ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden. Zwei der Fälle betreffen Krypto- und Wertpapierhandel, in einem Fall weist die Aufsicht ausdrücklich auf Identitätsdiebstahl hin. In allen drei Fällen fehlt den Betreibern nach Angaben der BaFin die erforderliche Zulassung.
Die Meldungen im Überblick
- kalyptowave(.)net: Die BaFin warnt vor der Website kalyptowave(.)net, deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten und nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.
- captrader(.)group: Die BaFin warnt vor der Website captrader(.)group, deren unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten und dabei die Identität der CapTrader GmbH missbrauchen.
- mraib(.)com: Die BaFin warnt vor unerlaubten Bankgeschäften des Mineral Resources Holdings and Commercial Investment Bureau auf der Website mraib(.)com.
Kalyptowave(.)net: Erlaubnis fehlt, Aufsicht auch
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kalyptowave(.)net. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Warnung stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht prüfen.
Quelle: BaFin-Meldung vom 21.10.2026
captrader(.)group: Betreiber geben sich als CapTrader GmbH aus
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website captrader(.)group. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Die Website wird entgegen den dortigen Angaben nicht von der CapTrader GmbH betrieben, die nach Angaben der BaFin in keinerlei Zusammenhang mit der Website und den dort angebotenen Dienstleistungen steht. Die Aufsicht spricht von einem Identitätsdiebstahl.
Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Der Fall zeigt, wie leicht sich ein bekannter Markenname für eine unseriöse Seite missbrauchen lässt: Der Name allein sagt nichts über den Betreiber.
Quelle: BaFin-Meldung vom 21.10.2026
mraib(.)com: Bankgeschäfte ohne Erlaubnis
Die BaFin warnt vor Angeboten des Mineral Resources Holdings and Commercial Investment Bureau auf der Website mraib(.)com. Dort werden nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Bankgeschäfte angeboten.
Die Information stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes und § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Auch hier gilt: Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht die Erlaubnis der BaFin.
Quelle: BaFin-Meldung vom 21.10.2026
So schützt du dich
- Prüfe jeden Anbieter vor einer Einzahlung in der Unternehmensdatenbank der BaFin – der Name einer bekannten Firma auf der Website ist kein Nachweis.
- Gib bei angeblichen Brokern niemals Ausweiskopien oder Selfies zur „Verifizierung“ heraus, bevor die Lizenz unabhängig bestätigt ist.
- Rufe Websites nicht über Links aus Mails oder Werbeanzeigen auf, sondern tippe die Adresse selbst ein und vergleiche sie Zeichen für Zeichen.
- Sei misstrauisch, wenn ein Anbieter nicht von der BaFin beaufsichtigt wird, aber trotzdem Finanz- oder Kryptodienstleistungen in Deutschland anbietet.
- Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.
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