Die BaFin hat am 29. September 2026 vier Warnungen veröffentlicht. Im Zentrum stehen unerlaubte Kryptowerte- und Finanzdienstleistungen: von der Website btcx(.)investments über eine Reihe nahezu identischer KI-Handelsplattformen bis zu Purpose Mutual Funds Limited und staublicapital(.)com. In allen Fällen fehlt die erforderliche Erlaubnis der Aufsicht.
Die Meldungen im Überblick
- btcx(.)investments: Die BaFin warnt vor der Website btcx(.)investments, deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten und nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.
- altrevia-ai(.)click, anker-vermothal(.)com, blitzkapitenz(.)live, blitzkapitenz(.)online, blitz-kapitenzde(.)com, bodrofineks-de(.)com, bundotrep(.)online, bundotrep(.)sbs, cripro…: Die BaFin warnt erneut vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und Kundendaten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergeben.
- Purpose Mutual Funds Limited (promarketscfd(.)com, rormarkets(.)com, firstrade24(.)com): Die BaFin warnt vor den Websites promarketscfd(.)com, rormarkets(.)com und firstrade24(.)com, deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
- staublicapital(.)com: Die BaFin warnt vor der Website staublicapital(.)com, deren unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte anbieten und dabei die Identität der Schweizer Staubli Capital Management missbrauchen.
btcx(.)investments: BaFin ermittelt wegen unerlaubter Bankgeschäfte
Die BaFin warnt vor der Website btcx(.)investments und ermittelt gegen die Betreiber. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten sie dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Information stützt sich auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
Quelle: BaFin-Meldung vom 29.09.2026
28 KI-Handelsplattformen: BaFin warnt vor identischer Website-Reihe
Die BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die als „KI-Handelsplattform“ auftreten. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Websites haben kein rechtsgültiges Impressum, die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Interessierte werden aufgefordert, ihre Daten in einem Kontaktformular zu hinterlassen. Nach Erkenntnissen der BaFin werden diese Kundendaten anschließend an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben. Die genannten Websites stehen demnach im Verdacht, in erster Linie der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen zu dienen. Die BaFin listet 28 Websites auf, darunter altrevia-ai(.)click, anker-vermothal(.)com, blitzkapitenz(.)live, blitzkapitenz(.)online, blitz-kapitenzde(.)com, bodrofineks-de(.)com, bundotrep(.)online, bundotrep(.)sbs, cripro(.)online, cripro-de(.)com, deutrapex(.)live, deutrapex-de(.)online, eisen-vermoltde(.)com, eisenvermoltde(.)live, eisenvermoltde(.)online, hellekapitberg(.)online, helle-kapitberg(.)online, immediatecortex-app(.)live, kaptrovenez(.)online, ligocubetfandecs(.)online, neura-kapital(.)com, neura-kapital(.)online, neura-kapital(.)site, quantirac-de(.)online, steloria-ki(.)live, turmertragheim(.)live, zollafintex(.)online und zylkex(.)online. Die BaFin weist auf einen möglichen Zusammenhang zu weiteren Reihen hin, vor denen sie bereits gewarnt hat. Grundlage ist § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin-Meldung vom 29.09.2026
Purpose Mutual Funds Limited: angebliche Aufsicht in Kanada, Kaimaninseln und Italien
Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites promarketscfd(.)com, rormarkets(.)com und firstrade24(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber behauptet, in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nach Angaben der BaFin nicht zu. Die Information basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Quelle: BaFin-Meldung vom 29.09.2026
staublicapital(.)com: BaFin sieht Identitätsmissbrauch
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website staublicapital(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort sowie per E-Mail und telefonisch Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.
Entgegen den Angaben der Betreiber besteht nach Angaben der BaFin kein Zusammenhang mit der in der Schweiz registrierten Staubli Capital Management mit Sitz in Meilen. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die unbekannten Betreiber behaupten zudem, mit lizenzierten Banken zu kooperieren – das ist nicht der Fall.
Quelle: BaFin-Meldung vom 29.09.2026
So schützt du dich
- Prüfe vor jeder Geldanlage, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
- Sei misstrauisch bei Websites ohne vollständiges Impressum oder mit auffällig ähnlichen Namen und Layouts.
- Gib deine Daten nicht in Kontaktformularen unbekannter Handelsplattformen preis – sie können an Betreiber unerlaubter Plattformen weitergegeben werden.
- Behaupte ein Anbieter, in mehreren Ländern beaufsichtigt zu sein, verifiziere das bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden, bevor du investierst.
- Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.
Sicher investieren statt auf Betrüger hereinfallen
Welche Krypto-Börsen in der EU reguliert sind und was sie kosten, zeigt unser Kryptobörsen-Vergleich.