BaFin warnt vor de-capitalus, Alternatives Broker und helfensteinadvisory

BaFin warnt vor de-capitalus, Alternatives Broker und helfensteinadvisory

Die BaFin hat am 7. Oktober 2026 vor drei Websites gewarnt, über die ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden. In zwei Fällen geht es auch um Kryptowerte-Dienstleistungen, in zwei Fällen um mutmaßlichen Identitätsmissbrauch. Die Behörde stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Die Meldungen im Überblick

  • de-capitalus(.)com: Die BaFin warnt vor der Website de-capitalus(.)com, die ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet und dabei mutmaßlich die Identität zweier australischer Unternehmen missbraucht.
  • Alternatives Broker (alternativeseu(.)com, vormals alternatives(.)broker): Die BaFin warnt vor dem Broker Alternatives Broker, der auf alternativeseu(.)com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet und Anlegergelder über Drittfirmen entgegennimmt.
  • helfensteinadvisory(.)com: Die BaFin warnt vor der Website helfensteinadvisory(.)com, deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten und dabei die Identität der Helfenstein Management AG missbrauchen.

de-capitalus(.)com: Krypto-Angebote ohne Erlaubnis und zweifacher Identitätsmissbrauch

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website de-capitalus(.)com. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Der Betreiber tritt unter der Bezeichnung Decapitalus auf und gibt als Geschäftssitz Brüssel in Belgien an.

Auf der Website verweist der Betreiber laut BaFin auf zwei „Zertifikate“, die angeblich von der Capital Finance Australia Limited und der Hmc Capital Investments Limited stammen. Die erste Gesellschaft ist bei der australischen Aufsichtsbehörde APRA registriert, die zweite bei der ASIC. Der BaFin liegen jedoch keine Informationen vor, dass diese Gesellschaften tatsächlich mit der Website oder den dortigen Angeboten in Verbindung stehen. Die Behörde spricht von offensichtlichem zweifachem Identitätsmissbrauch. Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht dafür eine BaFin-Erlaubnis.

Quelle: BaFin-Meldung vom 07.10.2026

Alternatives Broker: Angebliche Aufsicht in drei Ländern, Einzahlungen über Drittfirma

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website alternativeseu(.)com, vormals alternatives(.)broker. Nach Erkenntnissen der Behörde bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber behauptet, in der Schweiz, in Australien und in der Europäischen Union beaufsichtigt zu sein – was laut BaFin nicht zutrifft.

Gelder der Anleger nimmt der Betreiber nach Angaben der BaFin über Drittunternehmen entgegen, unter anderem über ein Konto der STil-eConcept UG. Gegen dieses Unternehmen hat die BaFin eine Einstellungsanordnung erlassen. Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 07.10.2026

helfensteinadvisory(.)com: Kein Zusammenhang mit Helfenstein Management AG

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website helfensteinadvisory(.)com. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Entgegen ihren Angaben besteht kein Zusammenhang mit der Helfenstein Management AG mit Sitz in Luzern, Schweiz. Die BaFin spricht von Identitätsmissbrauch; die Helfenstein Management AG stehe in keiner Verbindung zu der Website oder den dort angebotenen Dienstleistungen. Die Information basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 07.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor einer Geldanlage, ob das Unternehmen in der BaFin-Unternehmensdatenbank als zugelassen geführt wird.
  • Sei skeptisch bei Websites, die mit Zertifikaten oder Aufsichtsangaben werben – ruf im Zweifel die genannte Behörde oder das referenzierte Unternehmen direkt an.
  • Zahle nie auf Konten von Drittfirmen ein, wenn der Anbieter selbst keine Erlaubnis hat.
  • Recherchiere den Namen der Website plus „BaFin“ oder „Warnung“, bevor du dich registrierst.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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