Die BaFin hat am 23. Oktober 2026 zwei Meldungen veröffentlicht: eine Warnung vor der Website novafestfinanz(.)com und ein rechtskräftiges Bußgeld gegen die Kühne Holding AG. In beiden Fällen geht es um Verstöße gegen Aufsichtspflichten, nicht um Krypto-Handel.
Die Meldungen im Überblick
- Kühne Holding AG: Die BaFin hat gegen die Kühne Holding AG ein Bußgeld von 8.500 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verhängt, da die Neubestellung eines Vertreters nicht unverzüglich angezeigt wurde.
- Novafestfinanz(.)com: Die BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten über die Website novafestfinanz(.)com und ermittelt gegen die unbekannten Betreiber wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen.
Kühne Holding muss 8.500 Euro Bußgeld zahlen
Die BaFin hat gegen die Kühne Holding AG ein Bußgeld von 8.500 Euro verhängt. Nach Angaben der Aufsicht hat das Unternehmen die Neubestellung eines Vertreters nicht unverzüglich nach dessen Bestellung angezeigt. Der Bescheid ist seit dem 20. Mai 2026 rechtskräftig.
Hintergrund ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Wer eine bedeutende Beteiligung von mindestens 10 Prozent an einem beaufsichtigten Versicherungsunternehmen hält, muss der BaFin jede neu ernannte vertretende Person unverzüglich melden. Die BaFin prüft dann Zuverlässigkeit, Seriosität und Fachkenntnisse der Person, etwa anhand von Lebensläufen, Führungszeugnissen oder Registerauszügen. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Quelle: BaFin-Meldung vom 23.10.2026
Novafestfinanz(.)com bietet Festgeld ohne Erlaubnis an
Die BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten über die Website novafestfinanz(.)com. Nach Angaben der Aufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen generell vor Finanzbetrug im Internet.
Quelle: BaFin-Meldung vom 23.10.2026
So schützt du dich
- Prüfe vor jeder Geldanlage, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin geführt wird.
- Sei misstrauisch bei Festgeldangeboten mit auffällig hohen Zinsen und unbekannten Betreibern.
- Recherchiere die Website gründlich: Impressum, Handelsregister und Warnlisten der BaFin.
- Überweise kein Geld an Anbieter, die keine nachvollziehbare Erlaubnis vorweisen können.
- Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.
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