BaFin warnt vor swisscorummanagement(.)com – Identitätsmissbrauch

BaFin warnt vor swisscorummanagement(.)com – Identitätsmissbrauch

Die BaFin hat am 1. Oktober 2026 eine Warnung zu der Website swisscorummanagement(.)com veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsicht bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an und stehen nicht unter ihrer Aufsicht. Zudem besteht laut BaFin kein Zusammenhang mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland – es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Die Meldungen im Überblick

  • swisscorummanagement(.)com: Die BaFin warnt vor der Website swisscorummanagement(.)com, deren Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbieten und dabei die Identität der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland missbrauchen.

BaFin: swisscorummanagement(.)com handelt ohne Erlaubnis

Die BaFin warnt vor der Website swisscorummanagement(.)com und ermittelt gegen deren Betreiber. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin besteht nicht.

Die Betreiber geben laut BaFin an, mit der CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland verbunden zu sein. Diese Angabe ist nach Angaben der BaFin falsch: Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Quelle: BaFin-Meldung vom 01.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor jeder Geldanlage, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
  • Sei skeptisch, wenn eine Website behauptet, mit einem bekannten Finanzunternehmen verbunden zu sein – kontaktiere das genannte Unternehmen direkt über dessen offizielle Kanäle.
  • Recherchiere gründlich und nutze die Warnhinweise von BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern zu Finanzbetrug im Internet.
  • Überweise kein Geld an Plattformen, die keine nachvollziehbare Erlaubnis vorweisen können, und dokumentiere alle Kommunikation.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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