Bei Bitpanda prüft die Wiener Kanzlei Aigner Lehner Zuschin mögliche Ansprüche von Anlegern rund um den Bitpanda Ecosystem Token (BEST), den früheren Pantos-Token (PAN) und den daraus entstandenen Vision Token (VSN). Zuvor hatte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Geldstrafe von 70.000 Euro gegen die Bitpanda GmbH verhängt. Für betroffene Anleger geht es um die Frage, ob sie Geld zurückfordern können.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Wiener Kanzlei prüft Rückabwicklung, Schadenersatz und Whitepaper-Haftung rund um BEST, Pantos und VSN.
- Die FMA verhängte 70.000 Euro Strafe gegen Bitpanda wegen MiCAR-Verstößen beim Vision-Whitepaper.
- Größtes Risiko: Ob und in welchem Umfang Ansprüche durchsetzbar sind, ist völlig offen.
Kanzlei prüft Rückabwicklung, Schadenersatz und Whitepaper-Haftung
Die auf Anlegerschutz und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Aigner Lehner Zuschin aus Wien untersucht laut dem Finanzexperten und Fachjournalisten Markus Miller die Token-Ausgaben von PAN (2018), BEST (2019) und VSN (2025). Im Zentrum steht die Frage, was Anlegern versprochen und was tatsächlich geliefert wurde. Als mögliche Anspruchsgrundlagen nennt Miller Rücktritt vom Erwerb, Schadenersatz und Haftung im Zusammenhang mit dem Whitepaper.
Das angestrebte Ergebnis einer Rückabwicklung wäre klar: Geld zurück gegen Rückgabe der Token. Ob und in welchem Umfang sich solche Ansprüche durchsetzen lassen, wird derzeit geprüft. Ein Aufforderungsschreiben an Bitpanda und Pantos ist laut den vorliegenden Unterlagen vorgesehen. Eine unabhängige Bestätigung des Vorhabens war öffentlich nicht auffindbar; die Hauptindizien stammen aus dem Umfeld von Miller.
Betroffene Anleger sollten Kaufbelege, Transaktionsdaten und damalige Angebotsunterlagen sichern und ihren individuellen Fall prüfen lassen. Miller betont, die Zeit der Vertröstungen sei vorbei: Neue Produktmeldungen und große Zukunftserzählungen beantworten keine möglichen Ansprüche aus früheren Erwerbsgeschäften.
FMA verhängt 70.000 Euro Strafe wegen MiCAR-Verstößen
Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat im August 2026 eine rechtskräftige Geldstrafe von 70.000 Euro gegen die Bitpanda GmbH verhängt. Gegenstand waren Verstöße gegen MiCAR-Pflichten im Zusammenhang mit Vision, konkret die verspätete Übermittlung des Whitepapers, die Verbreitung einer Marketingmitteilung vor Veröffentlichung des Whitepapers sowie fehlende Pflichtangaben. Laut FMA wurde das Whitepaper nicht spätestens 20 Arbeitstage vor Veröffentlichung übermittelt.
Die Strafe entscheidet keinen individuellen Anlegeranspruch, verschärft aber den Rechtfertigungsdruck auf das Unternehmen. Hochglanzmarketing ist aus Millers Sicht keine Verteidigung gegen rechtlich begründete Forderungen. Bitpanda selbst hat zu den konkreten Rückabwicklungsprüfungen bislang keine detaillierte öffentliche Stellungnahme abgegeben.
BEST und Pantos wurden im Juli 2025 zu VSN zusammengeführt
Laut Bitpanda ist Vision (VSN) der neue einheitliche Token aus der Zusammenführung von BEST und Pantos. Der Handel mit BEST und PAN auf der Plattform wurde am 16. Juli 2025 eingestellt. Die offiziellen Umrechnungskurse wurden auf 1 BEST = 4,91 VSN und 1 PAN = 0,89 VSN festgelegt, basierend auf dem Durchschnitt der täglichen Schlusskurse der letzten 30 Tage vor dem 25. März 2025.
Im Whitepaper ist ein Opt-in-Fenster von acht Kalendertagen dokumentiert, vom 9. Juli 2025 bis 16. Juli 2025, 10:00 Uhr CEST. Danach folgte eine spätere Migration beziehungsweise eine automatische Umwandlung verbliebener Bestände. Bitpanda bewirbt Vision weiterhin als zentrales Web3-Element und nennt einen Rabatt von 20 Prozent auf Trading-Gebühren sowie die Rolle von VSN in Wallet, Launchpad und Vision Chain.
In Bitpanda-Subreddit-Diskussionen wird die Umstellung teils kritisch aufgenommen. Nutzer äußern dort unter anderem Enttäuschung über die Entwicklung, schwache Performance und Fragen zur praktischen Umsetzung von VSN. Das ist keine repräsentative Umfrage, zeigt aber vorhandene Unzufriedenheit in Teilen der Community.
Geschäftszahlen und Führungswechsel belasten das Bild
Miller hat nach eigenen Angaben die Geschäftszahlen der Bitpanda GmbH für 2025 ausgewertet. Das Betriebsergebnis sank demnach von rund 80 Millionen Euro im Vorjahr auf nur noch etwa 4 Millionen Euro – ein Rückgang von fast 95 Prozent. Das Finanzergebnis verschlechterte sich ebenfalls deutlich. Diese Zahlen konnte die Web-Recherche nicht unabhängig verifizieren; dafür wären Jahresabschluss oder Registerquellen nötig.
Zudem kritisiert Miller die Tokenomics und Kommunikation rund um den Vision Token, darunter hohe Token-Burns überwiegend aus der Treasury der Vision Web3 Foundation. Als Wettbewerbsfaktor nennt er Projekte wie Regulated Layer One (RL1), an dem sich auch Banken wie die LBBW beteiligen. Hinzu kommen Führungswechsel: CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad plant den Wechsel zur Erste Group im ersten Quartal 2027, Mitgründer Christian Trummer ist als Co-CEO zurück. Auch ein verschobener IPO und eine angespanntere Geschäftsentwicklung werden genannt.
Bitpanda positioniert sich weiterhin als regulierte europäische Plattform mit MiCAR-Lizenz und expandiert unter anderem über Bankpartnerschaften. Offiziell betont das Unternehmen, dass VSN kein klassischer Wertpapier-Prospekt, sondern ein Kryptowerte-Whitepaper ist. Das ist wichtig für die rechtliche Einordnung, ersetzt aber keine Prüfung individueller Ansprüche.
Unsere Einschätzung
Was dafür spricht
- Bitpanda verfügt über eine MiCAR-Lizenz und positioniert sich als regulierte Plattform.
- Die FMA-Strafe ist rechtskräftig und schafft regulatorische Klarheit über die Pflichtverletzung.
- Betroffene Anleger können ihre individuellen Ansprüche prüfen lassen.
Was dagegen spricht
- Ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche durchsetzbar sind, ist völlig offen.
- Die behauptete Kanzlei-Prüfung ist öffentlich nicht unabhängig bestätigt.
- Die Geschäftszahlen für 2025 sind nicht unabhängig verifiziert.
- Führungswechsel und verschobener IPO könnten das Vertrauen weiter belasten.
Worauf du achten solltest
- Ob ein Aufforderungsschreiben an Bitpanda und Pantos tatsächlich versendet wird.
- Ob die Kanzlei Aigner Lehner Zuschin die Prüfung öffentlich bestätigt.
- Ob Bitpanda eine detaillierte Stellungnahme zu den Rückabwicklungsforderungen abgibt.
Fazit
Die FMA-Strafe von 70.000 Euro ist belegt, die Rückabwicklungsprüfung bislang nicht unabhängig bestätigt. Anleger sollten eigene Kaufbelege und Angebotsunterlagen sichern und ihren Fall individuell prüfen lassen. Ob Ansprüche durchsetzbar sind, entscheiden am Ende die Gerichte – nicht Blogposts oder Marketing. Bitpanda selbst hat sich zu den konkreten Vorwürfen bislang nicht detailliert geäußert.
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Quellen: support.bitpanda.com, cdn.bitpanda.com, fma.gv.at, bitpanda.com, reddit.com, reddit.com
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