BaFin warnt vor KBG Beratung und themayerbrown(.)com

BaFin warnt vor KBG Beratung und themayerbrown(.)com

Die BaFin hat am 20. Oktober 2026 zwei Warnungen veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen Jobangebote der „KBG Beratung“/„KBG Pro“, über die Zahlungen Dritter und Kryptowerte abgewickelt werden sollen, sowie eine Website, die ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet und dabei die Identität der Kanzlei Mayer Brown LLP missbraucht.

Die Meldungen im Überblick

  • „KBG Beratung“/„KBG Pro“ (kbg-beratung(.)de): Die BaFin warnt vor Jobangeboten auf kbg-beratung(.)de, bei denen Mitarbeiter Zahlungen Dritter entgegennehmen und in Kryptowerte tauschen sollen – ohne Erlaubnis für Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen.
  • themayerbrown(.)com: Die BaFin warnt vor der Website themayerbrown(.)com, deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten und dabei die Identität der Mayer Brown LLP missbrauchen.

KBG Beratung: Jobangebote für Geldtransfers und Krypto-Tausch

Die BaFin warnt vor Jobangeboten der „KBG Beratung“/„KBG Pro“, die auf der Website kbg-beratung(.)de als „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ oder als „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“ beworben werden. Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Aufsicht stützt sich auf § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Die Tätigkeit besteht laut BaFin darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowerte zu tauschen. Die Gelder stammen vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Die BaFin weist darauf hin, dass entgegen den Angaben auf der Website und in den Arbeitsverträgen kein Zusammenhang mit der KBG Pro GmbH mit Sitz in Stuttgart besteht. Vor ähnlichen Angeboten, früher häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet, hatte die BaFin bereits mehrfach gewarnt.

Quelle: BaFin-Meldung vom 20.10.2026

Themayerbrown(.)com: Identitätsmissbrauch zulasten von Mayer Brown

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website themayerbrown(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an und werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Das Angebot steht laut BaFin nicht in Zusammenhang mit der Mayer Brown LLP; es handelt sich um Identitätsmissbrauch. Die Information basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 20.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor jedem Jobangebot, ob das Unternehmen in der BaFin-Unternehmensdatenbank als zugelassen geführt wird.
  • Lehne Tätigkeiten ab, bei denen du über dein eigenes Konto Gelder Dritter weiterleiten oder in Kryptowerte tauschen sollst – das kann strafbar sein.
  • Klicke nicht auf Links in unaufgeforderten Job- oder Investmentangeboten und gib keine Konto- oder Ausweisdaten preis.
  • Recherchiere den Namen der Website unabhängig und achte auf Schreibweisen, die bekannte Firmen nachahmen.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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