Die Kryptobörse Bitpanda kommt wegen BEST, Pantos (PAN) und Vision Token (VSN) unter juristischen Druck. Im Auftrag eines Anleger-Vereins ist ein Anwaltsschreiben bezüglich Rückabwicklung abgeschickt. Hier das Update.
Vor einer Woche haben wir ausführlich über Forderungen an die Kryptobörse Bitpanda berichtet, in Sachen BEST, Vision Token, (VSN) und Pantos (PAN) Anlegern entgegenzukommen. Diese fühlen sich von Bitpanda geschädigt und haben sich in einem Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger (VfpgK) organisiert. Dieser Verein meldet nun, dass am gestrigen Montagabend in seinem Auftrag die Anwaltskanzlei Aigner Lehner Zuschin ein „Aufforderungschreiben mit Betreff Rückabwicklung“ an Bitpanda und Pantos verschickt wurde. In der Story um BEST, Pantos und VSN (Vision Token) stecken wohl einige Ungereimtheiten.
Aus BEST und Pantos wurde 2025 Vision Token – Anleger verschaukelt?
2019 wurde BEST von Bitpanda gelaunched, der Altcoin sollte nach dem Vorbild von Binance Coin (BNB) Gebührenrabatte und Exklusiv-Angebote liefern. Pantos (PAN) kam schon 2018 mit Unterstützung von Bitpanda heraus und hatte Multi-Chain als Konzept. Doch die beiden Kryptowährungen blieben hinter optimistischen Erwartungen zurück und im Frühjahr/Sommer 2025 überraschte Bitpanda Anleger dann mit der Nachricht, BEST und Pantos in einem neuen Altcoin namens Vision Token (VSN) zusammenzuführen. Die Investoren hatten im Grunde keine Wahl, da Bitpanda den Handel mit BEST und Pantos einstellte.
Anwaltskanzlei spricht von „Zwangsmigration“ bei BEST und PAN
Parallel wurde der Handel mit Vision Token bei Bitpanda gestartet, laut Fachmann Markus Miller gab es dabei auch Bitpanda Fehler in Sachen Whitepaper. Die Anwaltskanzlei Aigner Lehner Zuschin spricht nun in einer Mitteilung zu BEST, Pantos und VSN von „Zwangsmigration“, auch die Umtauschverhältnisse habe Bitpanda einseitig festgelegt. Zudem hätten manche Anleger durch den Umtausch Steuerfreiheit verloren. Man prüfe nun „Rücktritt vom Erwerb“ bei Pantos und BEST, Schadensersatz und Haftung für das Whitepaper gegenüber Bitpanda.
Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger (VfpgK): Erster Fall Bitpanda
Der Anleger-Verein hat derweil mitgeteilt, das Anwaltsschreiben sei Teil der Bemühungen, „die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen“. Falls dies nicht gelingt, werde man beginnend in zwei Wochen alle rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Bitpanda und Pantos ausschöpfen. Die Pantos GmbH ist Teil der Bitpanda Gruppe, von beiden ist uns keine Stellungnahme zu den Entwicklungen um BEST, PAN und Vision Token bekannt. Laut von Miller veröffentlichten Informationen der Anwaltskanzlei laufen Klagefristen wegen PAN im April 2028, wegen BEST im August 2028 und bei VSN im Juli 2035 aus.
Fazit: BEST, PAN und VSN als Beispiel für Sinn eines Krypto-Vereins
Bitpanda hat seinen Hauptsitz in Wien, österreichisches Recht lässt sich nicht 1:1 auf Deutschland oder die Schweiz übertragen. Doch der Verein VfpgK vertritt nach eigenen Angaben Anleger aus dem gesamten DACH-Raum und hat mit 1 Euro Monatsbeitrag die Eintrittshürde absichtlich extrem niedrig gesetzt. Ob der Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger in Sachen BEST, Pantos und Vision Token etwas erreichen kann, ist schwer einzuschätzen. Doch das Modell eines Vereins, um mit geballter Kraft für Gerechtigkeit bei fragwürdigen Krypto-Projekten zu kämpfen, leuchtet ein. Bei der DeFiChain von Julian Hosp etwa haben Anleger immer wieder von juristischen Schritten gesprochen, soweit wir wissen ist diesbezüglich aber nichts passiert.
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