BaFin warnt vor whitetip-invest, denmarksubs & Bank Saderat Iran

BaFin warnt vor whitetip-invest, denmarksubs & Bank Saderat Iran

Die BaFin hat am 22. Oktober 2026 drei Meldungen veröffentlicht: zwei Warnungen vor Websites mit mutmaßlich unerlaubten Finanzangeboten und eine Aufsichtsmaßnahme gegen eine Hamburger Bankfiliale. In beiden Warnfällen beruft sich die Behörde auf Identitätsmissbrauch beziehungsweise Identitätsdiebstahl. Krypto- oder Trading-Bezug weist keine der Meldungen aus.

Die Meldungen im Überblick

  • Bank Saderat Iran Zweigniederlassung Hamburg: Die BaFin hat der Bank Saderat Iran Zweigniederlassung Hamburg die Bankerlaubnis entzogen und die Abwicklung angeordnet.
  • whitetip-invest(.)de: Die BaFin warnt vor der Website whitetip-invest(.)de, deren unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringen und dabei die Identität der Whitetip Investments A.E.P.E.Y. missbrauchen.
  • denmarksubs(.)com: BaFin warnt vor angeblichen Tagesgeld- und Festgeldangeboten über denmarksubs(.)com und weist auf Identitätsdiebstahl zulasten der UBS Europe SE hin.

Bank Saderat Iran Hamburg verliert die Bankerlaubnis

Die BaFin hat der Bank Saderat Iran Zweigniederlassung Hamburg die Erlaubnis entzogen und die Abwicklung des Instituts angeordnet. Damit darf die Filiale keine Bankgeschäfte mehr betreiben. Die Lizenz bestand nach Angaben der BaFin seit dem 1. Januar 1962 und erlaubte Geschäfte über die Standorte Hamburg und Frankfurt am Main.

Der Entzug datiert laut BaFin auf den 5. November 2025. Als Gründe nennt die Behörde, dass Erlaubnisvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren: Das Institut habe nachhaltig gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und festgestellte Verstöße nicht beheben können. Eine Sonderprüfung 2023 habe zahlreiche gravierende Mängel bei der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach § 25a Kreditwesengesetz ergeben. Zudem habe die Bank länger als sechs Monate keinen Geschäftsbetrieb mehr ausgeübt. Da das Institut Sanktionen unterliegt, greife nach § 1b KWG die gesetzliche Sonderregelung.

Quelle: BaFin-Meldung vom 22.10.2026

whitetip-invest(.)de nutzt Namen einer griechischen Gesellschaft

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website whitetip-invest(.)de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringen. Nach Angaben der Behörde besteht entgegen den Angaben auf der Website kein Zusammenhang mit der Whitetip Investments A.E.P.E.Y. mit Sitz in Griechenland. Die BaFin spricht von Identitätsmissbrauch; das griechische Unternehmen stehe in keiner Verbindung zu der Website und den dort angebotenen Dienstleistungen. Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 22.10.2026

denmarksubs(.)com wirbt mit angeblichen Tages- und Festgeldangeboten

Die BaFin warnt vor angeblichen Tagesgeld- und Festgeldangeboten über die Website denmarksubs(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Nach aktuellen Erkenntnissen der BaFin steht die bei ihr registrierte UBS Europe SE in keinerlei Zusammenhang mit den Angeboten. Die Behörde spricht von Identitätsdiebstahl und warnt allgemein vor unseriösen Festgeldangeboten. Auch diese Meldung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 22.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor jeder Geldanlage, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
  • Misstraue Websites, die mit Namen bekannter Banken werben – ruf die Bank über die offizielle Nummer an und frag nach, ob das Angebot von ihr stammt.
  • Sei skeptisch bei ungewöhnlich hohen Tages- oder Festgeldzinsen und bei Angeboten, die nur über eine einzelne Website erreichbar sind.
  • Recherchiere bei unbekannten Plattformen gründlich und nutze die BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ für aktuelle Warnungen.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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