BaFin warnt vor sgg-beratung, wewin-consulting und Kredit-Fakes

BaFin warnt vor sgg-beratung, wewin-consulting und Kredit-Fakes

Die BaFin hat am 5. November 2026 sechs Meldungen veröffentlicht: vier Warnungen vor unerlaubten Geschäften und zwei Bußgeld-Fälle. Im Mittelpunkt stehen Jobangebote, die als Geldwäsche-Helfer dienen, sowie gefälschte Kreditangebote und Festgeld ohne Erlaubnis.

Die Meldungen im Überblick

  • sgg-beratung(.)de: BaFin warnt vor Jobangeboten auf sgg-beratung(.)de und in Telegram-Chats, bei denen Mitarbeiter Zahlungen Dritter entgegennehmen und in Kryptowerte tauschen sollen.
  • wewin-consulting(.)de: BaFin warnt vor Jobangeboten auf wewin-consulting(.)de und in Telegram-Chats, bei denen über eigene Konten Zahlungen Dritter entgegengenommen und in Kryptowerte getauscht werden sollen; zudem Identitätsmissbrauch zulasten der Wewin Consulting GmbH.
  • FCR Immobilien Aktiengesellschaft: Die BaFin hat gegen die FCR Immobilien AG eine Geldbuße von 225.000 Euro verhängt, weil das Unternehmen die Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig veröffentlicht hatte.
  • CM Center Management GmbH: Die BaFin setzte Geldbußen gegen die CM Center Management GmbH fest, weil sie Stimmrechtsmitteilungen nach dem WpHG nicht rechtzeitig übermittelt hatte.
  • gruene-aura(.)de: Die BaFin warnt vor Festgeldangeboten der Grüne Aura GmbH auf gruene-aura(.)de, die Investments in Paulownia-Bäume ohne Erlaubnis anbietet.
  • kriqs(.)de, krdliqs(.)info, kreditiqs(.)de, krdsiq(.)info, kred-iqs(.)de, kredlqs(.)de: Die BaFin warnt vor identischen Websites, die ohne Erlaubnis angebliche Kredite gegen Gebühren vermitteln und eine gefälschte Kreditlizenz der Deutschen Bundesbank veröffentlichen.

sgg-beratung(.)de: Jobangebote als Krypto-Geldwäsche

Die BaFin warnt vor Jobangeboten als „Mitarbeiter/in (m/w/d) in der Verwaltung – Homeoffice“, die unter anderem auf sgg-beratung(.)de und in Telegram-Chats beworben werden. Die Tätigkeit besteht nach Angaben der BaFin darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowerte zu tauschen.

Die auf das Konto der Mitarbeiter überwiesenen Gelder stammen vermutlich von Personen oder Unternehmen, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Der Transfer sowie Tausch von Geldern ist erlaubnis- bzw. zulassungspflichtig. Die BaFin hat vor dieser Masche, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde, bereits mehrfach gewarnt. Die Information basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 05.11.2026

wewin-consulting(.)de: Jobangebote und Identitätsmissbrauch

Die BaFin warnt vor Jobangeboten als „Kaufmännische Assistenz – Datenverwaltung“, die unter anderem auf wewin-consulting(.)de und in Telegram-Chats vermittelt werden. Die Betreiber nutzen im Impressum die Unternehmensdaten der Wewin Consulting GmbH mit Sitz in Hamburg. Diese Angaben treffen nach Angaben der BaFin nicht zu. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Wewin Consulting GmbH.

Auch hier besteht die Tätigkeit darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowerte zu tauschen. Die Gelder stammen vermutlich von Betrugsopfern. Der Transfer sowie Tausch ist erlaubnis- bzw. zulassungspflichtig. Die BaFin stützt die Warnung auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 05.11.2026

FCR Immobilien: 225.000 Euro Bußgeld wegen verspäteter Stimmrechtsmitteilung

Die BaFin hat am 14. August 2025 eine Geldbuße von 225.000 Euro gegen die FCR Immobilien Aktiengesellschaft festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Februar 2021 die Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig veröffentlicht und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen.

Börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen die Gesamtzahl der Stimmrechte innerhalb von zwei Handelstagen veröffentlichen, wenn sich diese ändert. Anleger können so ihren eigenen Anteil berechnen. Die BaFin kann Verstöße mit Geldbußen ahnden.

Quelle: BaFin-Meldung vom 05.11.2026

CM Center Management: Bußgeld von 140.000 Euro nach Gerichtsurteil

Die BaFin hat am 31. März 2026 Geldbußen von 200.000 Euro gegen die CM Center Management GmbH festgesetzt. Das Unternehmen hatte in zwei Fällen im September 2021 Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Geldbußen mit Urteil vom 14. Oktober 2026 auf 140.000 Euro herabgesetzt.

Anteilseigner müssen der BaFin und dem Emittenten innerhalb von vier Handelstagen mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte erreichen. Die Pflicht dient der Transparenz am Kapitalmarkt und soll Anlegern fundierte Entscheidungen ermöglichen.

Quelle: BaFin-Meldung vom 05.11.2026

gruene-aura(.)de: Festgeld für Paulownia-Bäume ohne Erlaubnis

Die BaFin warnt vor Festgeldangeboten auf gruene-aura(.)de. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die Grüne Aura GmbH mit Sitz in Hamburg auf dieser Website Investments in Paulownia-Bäume in Form von Festgeldverträgen ohne Erlaubnis an. Für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ist in Deutschland eine BaFin-Erlaubnis erforderlich. Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 05.11.2026

Gefälschte Kreditlizenz: BaFin warnt vor sechs identischen Websites

Die BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten über die Websites kriqs(.)de, krdliqs(.)info, kreditiqs(.)de, krdsiq(.)info, kred-iqs(.)de und kredlqs(.)de. Die Betreiber bieten nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis gegen Gebühren Kredite an, die nicht ausgezahlt werden. Die auf den Websites veröffentlichte, angeblich von der Deutschen Bundesank ausgestellte „Kreditlizenz“ ist eine Fälschung.

Entgegen den Angaben der Betreiber besteht keinerlei Zusammenhang mit der KRED.IQs Immobiliardarlehensvermittlung GmbH, Frankfurt am Main, die ausschließlich die Website krediqs(.)immo betreibt. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 05.11.2026

So schützt du dich

  • Prüfe jedes Jobangebot, bei dem du dein privates Bankkonto für Firmenzahlungen oder Krypto-Tausch zur Verfügung stellen sollst – das ist ein Warnsignal für Geldwäsche.
  • Schlage den Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank nach, bevor du Geld anlegst oder einen Kreditvertrag unterschreibst.
  • Zahle niemals Gebühren im Voraus für einen Kredit, der noch nicht ausgezahlt wurde.
  • Misstraue Websites mit auffällig ähnlichen Adressen und prüfe das Impressum auf Plausibilität – Identitätsmissbrauch ist laut BaFin verbreitet.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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