Frankreich will Wallets ab 100.000 Euro beim Fiskus melden

Frankreich will Wallets ab 100.000 Euro beim Fiskus melden

Wer in Frankreich mehr als 100.000 Euro in einer selbst verwahrten Wallet hält, soll das künftig dem Fiskus melden. Die Nationalversammlung hat am 3. November 2026 einen entsprechenden Änderungsantrag angenommen – Gesetz ist das aber noch nicht. Für Anleger in Deutschland ändert sich dadurch nichts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frankreichs Nationalversammlung nahm am 3. November 2026 einen Antrag zur Meldung selbst verwahrter Wallets ab 100.000 Euro an.
  • Der Antrag ist noch kein Gesetz: Haushaltsabstimmung, Senat und Vermittlungsausschuss stehen aus.
  • Größtes Risiko ist eine Behördenliste wohlhabender Wallet-Besitzer als Ziel für Datendiebe und Erpresser.

Beschlossen ist ein Antrag, kein Gesetz

Der Änderungsantrag I-2701 stammt von Charles de Courson von der Fraktion LIOT und wurde am 3. November 2026 in der Nationalversammlung angenommen. Wie The Block auf X berichtet, fiel das Ergebnis 150 zu 44 aus; das offizielle Sitzungsprotokoll war am 4. November noch nicht veröffentlicht.

Der Antrag ergänzt Artikel 1649 bis C des französischen Steuergesetzbuchs – jene Vorschrift, über die Auslandskonten mit dem Formular 3916-bis gemeldet werden. Künftig sollen dort auch Wallets erfasst werden, die nicht bei einem Krypto-Dienstleister verwahrt werden. Das betrifft Hardware-Wallets wie Ledger und Trezor ebenso wie Software-Wallets wie MetaMask oder Phantom, wie Cryptoast berichtet.

Die Schwelle liegt bei 100.000 Euro, bemessen am Gesamtwert aller selbst verwahrten Krypto-Bestände zum Stichtag 31. Dezember. Wer nicht meldet, riskiert laut Antragstext eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. Schärfere Varianten mit Schwellen von 5.000 und 50.000 Euro wurden am selben Abend abgelehnt.

Die Begründung hinkt an einer Stelle

Zur Rechtfertigung nennen die Initiatoren zwei Zahlen: 2021 seien in Frankreich 3,5 Mrd. Euro Krypto-Gewinne realisiert, aber nur 400 Mio. Euro an Beständen beim Finanzamt gemeldet worden. Wie Cryptoast zu Recht anmerkt, messen die beiden Werte unterschiedliche Dinge – der eine zählt Gewinne, der andere Vermögen.

Unklar bleibt auch, was genau gemeldet werden müsste. Der Antrag nennt keine Angaben dazu, ob nur das Vorhandensein, die Wallet-Adresse oder eine Bewertung übermittelt werden soll. Bei einer Adresse hätte die Verwaltung Zugriff auf die komplette On-Chain-Historie.

Offen ist zudem, ab welchem Steuerjahr die Pflicht greifen würde und mit welchem Kurs der Wert am 31. Dezember bestimmt wird. Bei schwankenden Kursen könnte eine Wallet in einem Jahr unter die Schwelle fallen und im nächsten wieder darüber – ohne einen einzigen Kauf oder Verkauf.

Der Sicherheitseinwand wiegt schwer

Frankreich hat 2026 eine Serie von Entführungen und Erpressungen gegen Krypto-Besitzer erlebt. Bereits im Januar 2025 war der Ledger-Mitgründer David Balland betroffen, wie Decrypt berichtet. Dazu kommen Datenlecks bei der französischen Finanzverwaltung.

Die Kritik aus der Branche zielt deshalb weniger auf die Steuerpflicht als auf die Datensicherheit. Harry Halpin von Nym sagte gegenüber Decrypt, die französische Finanzverwaltung sei wegen früherer Missbrauchsfälle kein vertrauenswürdiger Datenhalter. Mert Mumtaz von Helius warf dem Staat vor, die Menge sensibler Daten massiv zu erhöhen. Rand Hindi von Zama riet auf X sinngemäß, Frankreich zu verlassen, wenn man dort Krypto halte.

Das Portal Bitcoin.fr spottet über eine „VIP-Auswahl“ für Kriminelle. Das ist eine Wertung, keine belegte Tatsache – aber sie trifft den Kern der Debatte. De Courson selbst wies den Einwand im Gespräch mit Cryptoast zurück und verglich die Meldung mit dem Halten von Aktien oder Gold. Der Unterschied: Ein Aktiendepot lässt sich nicht mit einem einzigen Schlüssel entwenden.

Das Verfahren kann den Antrag noch kippen

Die Schlussabstimmung über den ersten Haushaltsteil ist für den 17. November 2026 angesetzt. Wird er abgelehnt, fallen alle angenommenen Änderungsanträge – dann geht der ursprüngliche Regierungstext an den Senat. Der Senat berät laut Cryptoast vom 20. November bis 8. Dezember, danach folgt der Vermittlungsausschuss (commission mixte paritaire).

Kommt es zu Artikel 49.3 der französischen Verfassung, entscheidet die Regierung selbst, welche Anträge sie behält. Cointelegraph berichtet zudem, dass der Haushaltsteil zwischenzeitlich verworfen wurde und neu eingebracht werden muss. Der Antrag hat also mehrere Hürden vor sich.

Es wäre nicht der erste Anlauf: Eine Meldepflicht für Wallets ab 5.000 Euro war laut Cryptoast bereits im Rahmen eines Antifraud-Gesetzes beschlossen und im Vermittlungsausschuss wieder gestrichen worden.

Für Deutschland gilt weiterhin keine Meldepflicht

In Deutschland gibt es keine Pflicht, selbst verwahrte Wallets zu melden. Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet nur Anbieter wie Börsen, Kundendaten an die Finanzbehörden zu übermitteln. Die erste Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern ist bis 31. Juli 2027 fällig, wie unser Artikel zu DAC8 ab 2027 zeigt.

Der Bitcoin Bundesverband hat laut einem Post auf X eine DAC8-Arbeitsgruppe gegründet. Wer seine Coins auf einer deutschen oder EU-regulierten Börse hält, ist von der Meldepflicht ohnehin erfasst – unabhängig vom französischen Vorstoß.

Wer in Frankreich wohnt oder als Grenzgänger dort steuerpflichtig ist, sollte den Haushalt und den Senatslauf verfolgen. Für alle anderen in Deutschland gilt: beobachten, nicht nervös werden.

Unsere Einschätzung

Was dafür spricht

  • Einheitliche Schwelle von 100.000 Euro schafft klare Verhältnisse statt Willkür.
  • Selbst verwahrte Wallets waren bisher der größte blinde Fleck der Krypto-Besteuerung.
  • Der Antrag ist noch nicht Gesetz – das Parlamentsverfahren kann ihn noch korrigieren oder kippen.

Was dagegen spricht

  • Eine Behördenliste wohlhabender Wallet-Besitzer ist ein Ziel für Datendiebe und Erpresser.
  • Der Antrag lässt offen, was gemeldet werden soll – Adresse, Bestand oder Bewertung.
  • Der Stichtagswert schwankt mit dem Kurs: Wallets fallen ohne Zutun des Halters in die Pflicht oder heraus.
  • Die Begründung vergleicht Gewinne mit Beständen – zwei verschiedene Größen.

Worauf du achten solltest

  • Schlussabstimmung über den ersten Haushaltsteil am 17. November 2026 – wird er abgelehnt, fällt der Antrag.
  • Senatsberatung vom 20. November bis 8. Dezember 2026 und anschließender Vermittlungsausschuss.
  • DAC8: Erste Meldung der Anbieter ans Bundeszentralamt für Steuern bis 31. Juli 2027.

Fazit

Frankreich testet, wie weit der Staat in die Selbstverwahrung schauen darf – beschlossen ist bislang nur ein Antrag. Die Sicherheitskritik ist berechtigt, die handwerklichen Lücken im Text sind es auch. Für Anleger in Deutschland ändert sich nichts, solange DAC8 nur Anbieter trifft. Am 17. November zeigt sich, ob der Vorstoß die Haushaltsabstimmung übersteht.

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