Die BaFin hat am 6. November 2026 zwei Warnungen veröffentlicht. Im ersten Fall geht es um Jobangebote der „Klever Beratung“, hinter denen unerlaubte Zahlungs- und Kryptowerte-Dienstleistungen stehen sollen. Im zweiten Fall warnt die Aufsicht vor einer Website, die mutmaßlich die Identität einer schwedischen Bank missbraucht.
Die Meldungen im Überblick
- Klever Beratung (klever-beratung(.)de): BaFin warnt vor Jobangeboten der „Klever Beratung“, bei denen Mitarbeiter Zahlungen Dritter entgegennehmen und in Kryptowerte tauschen sollen – ohne Erlaubnis für Zahlungs- und Kryptowerte-Dienstleistungen.
- landshypotek-bnk(.)com: BaFin warnt vor der Website landshypotek-bnk(.)com, die ohne Erlaubnis Bankgeschäfte anbietet und mutmaßlich die Identität der schwedischen Landshypotek Bank missbraucht.
Klever Beratung: Jobangebote als Weg zu Geldwäsche
Die BaFin warnt vor Jobangeboten der „Klever Beratung“ auf der Website klever-beratung(.)de. Dort werden Stellen als „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ und als „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“ angeboten. Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Aufsicht stellt klar, dass kein Zusammenhang mit der Klever Kraft GmbH mit Sitz in Stuttgart besteht.
Die Tätigkeit besteht laut BaFin darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowerte zu tauschen. Die überwiesenen Gelder stammen vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Der Transfer und der Tausch von Geldern sind erlaubnis- bzw. zulassungspflichtig. Die BaFin hat nach eigenen Angaben bereits mehrfach vor dieser Masche gewarnt, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde. Die Warnung stützt sich auf § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin-Meldung vom 06.11.2026
landshypotek-bnk(.)com: Bankgeschäfte unter fremdem Namen
Die BaFin warnt vor Angeboten über die Website landshypotek-bnk(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte angeboten. Die Betreiber treten unter der Firmierung Landshypotek Bank auf und geben an, in Stockholm, Schweden, geschäftsansässig zu sein. Zudem wird auf der Website eine Registernummer veröffentlicht.
Der BaFin liegen jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die schwedische Landshypotek Bank tatsächlich in irgendeiner Verbindung zu der Website oder den dort angebotenen Dienstleistungen steht. Vielmehr handelt es sich mutmaßlich um eine Art des Identitätsdiebstahls zulasten des schwedischen Instituts. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dafür die Erlaubnis der BaFin.
Quelle: BaFin-Meldung vom 06.11.2026
So schützt du dich
- Prüfe vor jedem Jobangebot im Home Office, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
- Leite niemals Gelder Dritter über dein eigenes Konto weiter – das kann dich selbst strafbar machen.
- Tausche keine fremden Gelder in Kryptowerte, auch nicht auf Anweisung eines angeblichen Arbeitgebers.
- Kontaktiere bei Zweifeln an einer Bank-Website die echte Bank über eine selbst recherchierte Adresse, nicht über Links aus der E-Mail.
- Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.
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