BaFin warnt vor vaulttrades und Fake-Bank Vantex, Geldbuße gegen VW

BaFin warnt vor vaulttrades und Fake-Bank Vantex, Geldbuße gegen VW

Die BaFin hat am 9. Oktober 2026 vier Meldungen veröffentlicht: zwei Warnungen vor unerlaubten Krypto- und Bankangeboten, eine Maßnahme gegen die Deutsche Bank und eine Geldbuße gegen die VW AG. Im Fokus stehen erneut Websites, die ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten oder eine Bankzulassung nur vortäuschen.

Die Meldungen im Überblick

  • vaulttrades(.)co: Die BaFin warnt vor der Website vaulttrades(.)co, deren Betreiber Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten.
  • vantex-bank(.)com und vantex-bank(.)net: Die BaFin warnt vor den Websites vantex-bank(.)com und vantex-bank(.)net, die eine nicht existierende Vantex Bank bewerben und mutmaßlich für Recovery-Betrug mit Krypto-Guthaben genutzt werden.
  • Deutsche Bank AG: Die BaFin ordnet gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen zur Beseitigung von Mängeln bei Datenverarbeitungssystemen für das Transaktionsmonitoring an.
  • VW AG: Die BaFin hat gegen die VW AG eine Geldbuße von 1,2 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (verspätete Ad-hoc-Mitteilung) festgesetzt.

vaulttrades(.)co: Krypto-Dienste ohne BaFin-Erlaubnis

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website vaulttrades(.)co. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber dort Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Die Betreiber stehen nicht unter der Aufsicht der BaFin.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Die Warnung stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Quelle: BaFin-Meldung vom 09.10.2026

Vantex Bank existiert nicht – gefälschtes EBA-Register

Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites vantex-bank(.)com und vantex-bank(.)net. Entgegen der Darstellung auf den Seiten gibt es weder in Deutschland noch in Frankreich ein Kreditinstitut mit der Bezeichnung Vantex Bank. Die Betreiber behaupten laut BaFin, die angebliche Zulassung lasse sich in einem „Öffentlichen Register“ der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) auf der Website euclide-eba(.)com prüfen. Dieses Register ist nach Angaben der BaFin kein offizielles EBA-Register und scheint gefälscht zu sein. Das offizielle Register ist unter euclid.eba.europa(.)eu zu finden.

Die BaFin weist darauf hin, dass die angebliche Vantex Bank auch für „Recovery Scam“ (Rückholbetrug) genutzt werden könnte. Dabei kontaktieren Betrüger frühere Betrugsopfer und geben sich mit gefälschten Dokumenten als Vertreter öffentlicher Institutionen oder konzessionierter Unternehmen aus. Sie versprechen, verlorenes Geld oder Krypto-Guthaben zurückzuholen. Aktuell werden laut BaFin auch Personen angesprochen, die gar kein Geld verloren haben – angeblich für Schenkungen oder Zuwendungen. Zunächst wird die Übersendung von Ausweiskopien verlangt, die für weitere Straftaten genutzt werden können. Als Voraussetzung für eine Auszahlung werden Gebühren oder Steuern verlangt. Zu einer Auszahlung kommt es nicht. Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 09.10.2026

Deutsche Bank: Neue Fristen für Mängel im Transaktionsmonitoring

Die BaFin hat am 15. September 2026 gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen für die Beseitigung von Mängeln im Bereich Datenverarbeitungssysteme angeordnet. Die Systeme dienen der Überwachung von Transaktionen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Bescheid ist seit dem 6. Oktober 2026 rechtskräftig.

Die Anordnung ergeht auf Grundlage von § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz in Verbindung mit § 25h Absatz 5 Kreditwesengesetz. Kreditinstitute sind verpflichtet, Datenverarbeitungssysteme zu betreiben, um verdächtige Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen (sogenanntes Transaktionsmonitoring).

Quelle: BaFin-Meldung vom 09.10.2026

VW AG: 1,2 Millionen Euro Geldbuße wegen MAR-Verstoß

Die BaFin hat am 1. Oktober 2026 eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Millionen Euro gegen die VW AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) verstoßen. Die Prognose der VW AG für das Geschäftsjahr 2023 lag deutlich über den Markterwartungen. Diese Insiderinformation hätte unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden müssen. Stattdessen veröffentlichte das Unternehmen sie lediglich in einer Pressemitteilung.

Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die am organisierten Markt Wertpapiere emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Insiderinformationen sind nicht öffentlich bekannte präzise Informationen, die den Kurs von Finanzinstrumenten erheblich beeinflussen könnten und daher sofort veröffentlicht werden müssen.

Quelle: BaFin-Meldung vom 09.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor einer Geldanlage, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
  • Sei misstrauisch bei Websites, die eine angebliche Bankzulassung über ein eigenes „Register“ belegen wollen – das offizielle EBA-Register findest du unter euclid.eba.europa(.)eu.
  • Sende niemals Kopien deines Ausweises an unbekannte Anbieter, auch nicht zur angeblichen Identitätsprüfung.
  • Zahle keine Gebühren oder Steuern im Voraus, um angebliches Geld oder Krypto-Guthaben zurückzuerhalten – das ist ein typisches Zeichen für Rückholbetrug.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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