BaFin stoppt D F S BANK BROKERS und warnt vor Landschaftsliebe

BaFin stoppt D F S BANK BROKERS und warnt vor Landschaftsliebe

Die BaFin hat am 28. Oktober 2026 zwei Meldungen zu unerlaubten Finanzgeschäften veröffentlicht. Im ersten Fall ordnet sie die sofortige Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts der D F S BANK BROKERS CO. L.L.C an, im zweiten warnt sie vor Festgeldangeboten der Landschaftsliebe GmbH. Kryptobezug hat keine der beiden Meldungen.

Die Meldungen im Überblick

  • D F S BANK BROKERS CO. L.L.C: Die BaFin ordnet die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts der in Dubai ansässigen D F S BANK BROKERS CO. L.L.C an.
  • Landschaftsliebe GmbH / landschaftsliebe(.)com: Die BaFin warnt vor Festgeldangeboten der Landschaftsliebe GmbH, die Investments in Paulownia-Bäume ohne Erlaubnis anbietet.

D F S BANK BROKERS muss Gelder unverzüglich zurückzahlen

Die BaFin hat angeordnet, dass die in Dubai ansässige D F S BANK BROKERS CO. L.L.C ihr in Deutschland ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss. Das Unternehmen tritt nach Angaben der BaFin auch unter der Bezeichnung „DEECKE Bank Brokers L.L.C“ auf.

Die Gesellschaft hatte in Deutschland Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in kapitalmarktfähige Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Betroffen sind Verträge über die Zeichnung von „Inhaber-Teilschuldverschreibungen“ der Serien T2024-2029, T2025-2027, T2025-2030, 2024-2029 und 2025-2030. Damit betreibt das Unternehmen nach Einschätzung der BaFin das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG ohne die erforderliche Erlaubnis. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Gesellschaft, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Grundlage ist ein Bescheid der BaFin vom 24. April 2026.

Quelle: BaFin-Meldung vom 28.10.2026

Landschaftsliebe bietet Festgeld auf Paulownia-Bäume an

Die BaFin warnt vor Festgeldangeboten der in Osterpai ansässigen Landschaftsliebe GmbH. Das Unternehmen bietet nach Angaben der Aufsicht auf der Website landschaftsliebe(.)com sowie per E-Mail Investments in Paulownia-Bäume (Blauglockenbäume) in Form von Festgeldverträgen an. Es besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft damit ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt.

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Ob ein bestimmtes Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen in diesem Zusammenhang vor Finanzbetrug im Internet.

Quelle: BaFin-Meldung vom 28.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor jeder Anlage, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
  • Sei skeptisch bei Festgeld- oder Renditeversprechen, die mit Sachwerten wie Bäumen oder Plantagen begründet werden.
  • Zahle keine Gelder an Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben und in Deutschland ohne erkennbare Erlaubnis auftreten.
  • Dokumentiere Verträge und Zahlungen und wende dich bei Verdacht auf Betrug an die BaFin oder die Polizei.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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