BaFin warnt vor Swissfxcapital, Goldberg Capitals und Citadel-Betrug

BaFin warnt vor Swissfxcapital, Goldberg Capitals und Citadel-Betrug

Die BaFin hat am 30. Oktober 2026 fünf Meldungen veröffentlicht: drei Warnungen vor unerlaubten Angeboten und zwei aufsichtsrechtliche Anordnungen gegen Banken. Im Mittelpunkt steht die Website Swissfxcapital(.)com, die auch Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbietet.

Die Meldungen im Überblick

  • Swissfxcapital(.)com: Die BaFin warnt vor der Website Swissfxcapital(.)com, deren Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen anbieten, und ermittelt gegen sie.
  • LeasAG Leasing Aktiengesellschaft: Die BaFin ordnet an, dass die LeasAG Leasing Aktiengesellschaft ihre Geschäftsorganisation wegen Mängeln in Organisation, Risikocontrolling, Compliance und Revision ordnungsgemäß aufstellen muss.
  • Volksbank Westerstede eG: Die BaFin ordnet wegen Mängeln in der Geschäftsorganisation der Volksbank Westerstede eG zusätzliche Eigenmittel an.
  • goldberg-cap(.)com: Die BaFin warnt vor der Website goldberg-cap(.)com, deren Betreiber Goldberg Capitals ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
  • Citadel Securities Switzerland GmbH: Unbekannte Dritte missbrauchen den Namen der Citadel Securities Switzerland GmbH für angebliche Vermögensverwaltungsverträge mit gefälschtem FINMA-Logo; es liegt Identitätsdiebstahl vor.

Swissfxcapital(.)com: BaFin ermittelt gegen Betreiber

Die BaFin warnt vor der Website Swissfxcapital(.)com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Betreiber stehen nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin ermittelt nach eigenen Angaben gegen die Betreiber. Wer in Deutschland solche Dienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

Quelle: BaFin-Meldung vom 30.10.2026

LeasAG muss Geschäftsorganisation nachbessern

Die BaFin hat der LeasAG Leasing Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf aufgegeben, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Grundlage sind die Jahresabschlussprüfungen 2024 und 2025. Danach bestanden Mängel in den Bereichen Aufbau- und Ablauforganisation, Risikotragfähigkeit, Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision. Das Institut verstieß damit nach Angaben der BaFin gegen das Kreditwesengesetz. Die Anordnung stützt sich auf § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG.

Quelle: BaFin-Meldung vom 30.10.2026

Volksbank Westerstede muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten

Die BaFin hat der Volksbank Westerstede eG zusätzliche Eigenmittel vorgeschrieben. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichts 2025 ergab Mängel bei den Strategien im Umgang mit notleidenden Risikopositionen sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts. Nach Angaben der BaFin verstieß die Bank damit gegen das Kreditwesengesetz. Die Anordnung beruht auf § 25a KWG.

Quelle: BaFin-Meldung vom 30.10.2026

goldberg-cap(.)com: BaFin warnt vor Website

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website goldberg-cap(.)com. Dort werden nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der Betreiber tritt unter der Bezeichnung Goldberg Capitals auf, ohne eine Rechtsform zu nennen. Als Unternehmenssitz gibt er London im Vereinigten Königreich an. Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin-Meldung vom 30.10.2026

Citadel Securities: Identitätsdiebstahl mit gefälschten Verträgen

Die BaFin warnt vor angeblichen Vermögensverwaltungsverträgen, die von einem Mitglied der Citadel Securities Gruppe stammen sollen. Die Citadel Securities Switzerland GmbH mit Sitz in Zürich hat die BaFin darüber informiert, dass unbekannte Dritte ihren Namen und ihre Identität missbrauchen. Die Verträge erwecken den Eindruck, die Vermögensverwaltung unterliege der Aufsicht der Schweizer FINMA. Dabei wird das FINMA-Logo nach Angaben der BaFin widerrechtlich nachgeahmt. Kein Mitglied von Citadel steht mit dem Angebot in Verbindung. Es liegt ein Identitätsdiebstahl vor.

Quelle: BaFin-Meldung vom 30.10.2026

So schützt du dich

  • Prüfe vor jeder Geldanlage, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin als zugelassen geführt wird.
  • Sei misstrauisch bei Websites, die Kryptowerte oder Finanzdienstleistungen ohne klare Firmenangaben und ohne Impressum anbieten.
  • Lass dich nicht von Logos angeblicher Aufsichtsbehörden wie der FINMA täuschen – ruf im Zweifel direkt bei der Behörde oder dem genannten Unternehmen an.
  • Investiere nicht auf Druck oder unter Zeitdruck. Seriöse Anbieter verlangen keine schnellen Entscheidungen.
  • Ob ein Anbieter zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin.

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