Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat kürzlich eine neue Klage gegen die Kryptowährungsbörse Kraken eingereicht. Im Kern der Klage steht der Vorwurf, Kraken habe als Broker, Händler, Börse und Clearingstelle für Krypto-Asset-Sicherheiten gehandelt, ohne sich in irgendeiner Form bei der SEC zu registrieren. Dies habe, laut SEC, Risiken für Investoren geschaffen und Kraken habe Milliarden an Gebühren und Handelserträgen von Anlegern eingenommen, ohne die Anforderungen der US-Wertpapiergesetze zu beachten oder anzuerkennen, die zum Schutz der Anleger dienen.
Vorwürfe der Vermischung von Vermögenswerten
Ein besonderer Kritikpunkt der SEC betrifft Krakens Geschäftspraktiken, interne Kontrollen und die Buchführung, die zusätzliche Risiken für Investoren darstellen. So soll Kraken Investorenvermögen mit eigenen Mitteln vermischt haben, was von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer als “erhebliches Verlustrisiko” für die Kunden identifiziert wurde. Zu bestimmten Zeiten soll Kraken Kryptowerte im Wert von über 33 Milliarden US-Dollar und Kundengelder in Höhe von über 5 Milliarden US-Dollar gehalten haben, wobei Teile dieser Gelder für operative Ausgaben verwendet wurden.
Forderungen der SEC
Die SEC strebt ein Urteil an, das die Beklagten dauerhaft daran hindert, gegen die Wertpapiergesetze zu verstoßen, und fordert die Herausgabe unrechtmäßig erlangter Gewinne. Zudem soll Kraken daran gehindert werden, weiterhin als nicht registrierte Börse, Broker, Händler oder Clearingstelle zu agieren.
Frühere Klage und Einigung
Interessanterweise ist dies nicht das erste Mal, dass Kraken mit der SEC in Konflikt gerät. Bereits im Februar dieses Jahres verklagte die SEC die Muttergesellschaften von Kraken, Payward Ventures und Payward Trading, wegen des Nichtregistrierens ihres Krypto-Asset-Staking-as-a-Service-Programms. Im Zuge dieser Klage stimmten die Muttergesellschaften von Kraken zu, das Staking-Programm einzustellen und 30 Millionen US-Dollar an Rückzahlungen, Vorurteilszinsen und zivilrechtlichen Strafen zu zahlen
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