Vertragen sich Blockchain und DSGVO?

Die seit Mai 2018 gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU hat das Internet verändert. Wirkt sich das eigentlich auch auf Blockchains aus, wenn diese gesetzeskonform gestaltet werden sollen?

Nervige Pop-ups mit Hinweisen zu Cookies sind nur ein Resultat der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die nach langen Diskussionen im Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist. Einzelne Blogger haben vor den neuen Anforderungen kapituliert und Nachrichten über erste Bußgelder machen die Runde. Mittlerweile gibt es auch erste Analysen, ob zwischen DSGVO und Blockhain ein “unvermeidlicher Zusammenstoß” bevorsteht. Zusammengefasst geht es darum, dass die DSGVO persönliche Daten schützen soll und Blockchains wie beim Bitcoin gerade auf Konzepte setzen, die diesem unter Umständen zuwiderlaufen. Aus dem Text der DSGVO ergibt sich nämlich: Wer im Internet persönliche Daten sammelt, ist auch für diese verantwortlich und muss gegebenenfalls in der Lage sein, diese zu löschen. Das steht im direkten Widerspruch zu dem Konzept einer Blockchain und dezentralisierten Kryptowährung, wie sie einst im Bitcoin-Whitepaper beschrieben wurde. Eine öffentliche Blockchain gehört im Grunde allen Teilnehmern und protokolliert Informationen für ewig. Einen Ausweg aus diesem legalen Konflikt sehen die Juristen in der von der DSGVO ausdrücklich erlaubten Pseudonymisierung.

Das die Blockchain nicht so anonym ist wie viele glauben zeigt ein aktuelles Beispiel aus den USA. Dort wuren vom Finanzministerium 2 Bitcoin Adressen geblacklistet, weil damit zwei Iraner illegale Cyber Kriminalität begangen haben. Die US Behörde hat es in diesem Fall geschafft sogar die Namen der zwei Iraner hinter den Bitcoin Adressen rauszubekommen.

Kryptowährungen und DSGVO – muss ich mich damit beschäftigen?

Bisher gibt es kein abschließendes Urteil zu Kryptowährungen, Blockhains und DSGVO. Nur die Zeit werde es zeigen, wie Gerichte und Aufsichtsbehörden mit den vorhersehbaren Schwierigkeiten umgehen, meinen Experten. Denn an sich seien die Ziele gar nicht so unterschiedlich, dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Online-Daten zu garantieren. Entwickler, die Blockchains entwerfen, sollen aber darauf achten, Blockchain und gesammelte persönliche Datenain unterschiedlichen Speicherorten zu platzieren, wird konkret geraten. Und für dich als Anleger gilt auf jeden Fall nicht mit Klarnamen Teil einer Blockchain zu werden. Ein Zwischenfazit: Die aktuelle Betrachtung von Blockchain und DSGVO beweist, dass den Gesetzgebern noch einiges an Arbeit bevorsteht, um den verständlichen Wunsch nach weitgehender Online-Anonymität mit dem Erfindergeist der Krypto-Szene in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen.


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