Neues Fondstandortgesetz in Deutschland erlaubt institutionelles Investment in Bitcoin und Co.

In Deutschland tritt morgen das neue Fondstandortgesetz in Kraft. Demnach können Spezialfonds bis zu 20 Prozent ihres Vermögens in Kryptowerte investieren. Es ist von potenziellen Milliardensummen die Rede.

Institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder Stiftungen haben immer noch oft Probleme damit, für angedachte Investments in Bitcoin und Co. passende Finanzinstrumente und/oder regulatorische Erlaubnis zu finden. In Deutschland ändert sich das zum morgigen Donnerstag (1. Juli), wenn das neue Fondstandortgesetz gültig wird. Es soll Deutschland attraktiver auch für ausländische Fonds machen und enthält aus Sicht der Kryptobranche ein wichtiges Detail: Spezialfonds wird es ausdrücklich erlaubt, bis zu 20 Prozent des verwalteten Vermögens in Kryptowerten anzulegen.

Nun sind Spezialfonds nicht etwa selten, wie der Name vielleicht nahelegt, sondern eine weitverbreitete Methode institutioneller Anleger, um ihre Vermögen zu verwalten. Eine aktuelle Studie zählt fast 2 Billionen Euro, die aktuell in Spezialfonds in Deutschland angelegt sind. Davon ausgehend könnten also bis zu rund 380 Milliarden Euro von nun an in Bitcoin und andere Kryptowährungen fließen. Spitzenreiter bei der Bildung von Spezialfonds sind Versicherungen, gefolgt von Renten- und Pensionskassen sowie Stiftungen.

Setzt mit Fondstandortgesetz ein Run auf Investments in Krypto ein?

Spezialfonds sind geschlossene Fonds und stehen privaten Investoren nicht offen. Sie werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. Wie die typischen Spezialfonds für Versicherungen und Altersvorsorge zeigen, sind langfristige Strategien üblich. Bei derzeitigen Negativzinsen im EU-Raum und Tendenzen zu überdurchschnittlicher Inflation sind Bitcoin und führende Altcoins wie Ethereum durchaus eine gute Möglichkeit für Spezialfonds, ihre Investments zu diversifizieren. Als spezialisierten Dienstleister für den Kauf von Kryptowerten kommt seit neuestem etwa Coinbase infrage. Die US-Kryptobörse hat in dieser Woche von der BaFin die Zulassung für weitreichende Geschäftsbetrieb in Deutschland erhalten und betreut im US-Heimatmarkt bereits institutionelle Anleger im großen Stil.

Fazit: Warum bleibt Publikumsfonds das Investment in Kryptowährungen weiter versperrt?

Oft hat die Kryptoszene der deutschen Politik Behäbigkeit und Unwissen vorgeworfen, wenn es um rechtliche Rahmenregelungen für die Kryptobranche geht. Doch das Fondstandortgesetz und auch das Zugehen der BaFin auf seriöse Marktteilnehmer wie Coinbase sind Zeichen dafür, dass sich der Wind dreht. Sowohl Fondstandortgesetz als auch die Möglichkeit für Kryptobörsen, von der BaFin lizensiert zu werden, gelten sogar im globalen Maßstab als Vorreiter. Wermutstropfen momentan aber bleibt: Sogenannte Publikumsfond, die auch privaten Anlegern offen stehen, dürfen vorerst weiter nicht in Bitcoin und Altcoins investieren. Hier wird eine Gesetzesänderung gefordert, die aber frühestens nach der Bundestagswahl im Herbst auf die Tagesordnung kommen kann.


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