Während der Wartezeit auf ein Urteil im Fall der US-Börsenaufsicht SEC gegen Ripple nimmt Krypto-Anwalt John Deaton ein Detail erneut unter die Lupe. Es geht um XRP Verkäufe auf Sekundärmärkten und deren Legalität.
In der von der US-Börsenaufsicht SEC aufgeheizten Stimmung in der amerikanischen Kryptoindustrie wird das Warten auf ein Urteil im Fall Ripple (XRP) zur Geduldsprobe. Die SEC hatte Ripple im Dezember 2020 verklagt wegen des mutmaßlich illegalen Verkaufs von XRP. Ripples Kryptowährung stelle im Sinne des US-Rechts ein Wertpapier (“Securities”) dar, argumentiert die SEC, und fühlt sich deshalb für die Regulierung zuständig. Aber der dabei angeführte Howey Test und die ständige Rechtssprechung stützen die Position der SEC zumindest dann nicht, wenn XRP auf Sekundärmärkten wie etwa einer Kryptobörse gehandelt werden, schreibt hingegen der prominente Krypto-Anwalt John Deaton auf Twitter.
https://twitter.com/JohnEDeaton1/status/1670932113162399748
Deaton vertritt im Prozess SEC vs. Ripple XRP Anleger. Seine Mandanten geben an, bei ihren XRP Käufen von Ripple direkt nicht mit einer schriftlichen fixierten Gewinnererwartung oder dem Versprechen an Firmenanteilen angelockt worden zu sein. Sie fordern ausdrücklich keine Entschädigung von Ripple – wie sie die SEC eigentlich stellvertretend erreichen will. Aber vielleicht noch wichtiger ist, was Deaton zu Sekundärmärkten für XRP und andere Kryptowährungen ausführt. Denn bei diesem Thema hat er in einem ähnlich gelagerten Fall von SEC gegen LBRY bereits einen juristischen Erfolg errungen. Dort gab es in Urteil des Berufungsverfahrens einen klar herausgearbeiteten Unterschied zwischen Verkäufen der Kryptowährung vom Projektteam selbst und dem Handel auf Sekundärmärkten.
Deshalb ist für Deaton auch bei XRP klar: Wenn die Kryptowährung auf Kryptobörsen oder zwischen Privatpersonen an- und verkauft wird, ist die SEC auf keinen Fall zuständig. Denn bei solchen Deals mit XRP gebe es keinen Investmentvertrag und keinerlei Aussicht auf Firmenanteile an Ripple. Dies ist der Praxis ein gewichtiges Argument, weil XRP an allen wichtigen nordamerikanischen Kryptobörsen ausgelistet wurde und Bestreben von Anlegern, etwa bei Coinbase eine Wiederaufnahme von XRP zu erreichen, bislang ins Leere laufen.
Polygon, Solana und Cardano auf Sekundärmärkten legal?
Die Argumentationskette von Deaton ist auch aus einem zweiten Grund von Belang. Denn die SEC bezeichnet mittlerweile mehr als 50 Altcoins als “Wertpapiere“. Dabei sind drei populäre Kryptowährungen schon in die Bredouille geraten, nämlich Cardano (ADA), Polygon (MATIC) und Solana (SOL). In deren Fällen haben sich der US-Neonbroker Robinhood und die Krypto-Handelsplattform Bakkt bereits auf eine Auslistung festgelegt – bevor es irgendeinen Gerichtsentscheid zu deren Status gibt. Unter Anlegern geht die Angst um, dass sich weitere Handelsplätze in den USA in Sachen Polygon, Solana und Cardano ebenso für eine vorsorgliche Auslistung entscheiden, um Ärger mit der SEC zu vermeiden. Doch folgt man Deatons Einschätzung, fällt der Handel mit Token wie ADA, MATIC und SOL auf Sekundärmärkten ohnehin nicht in die Zuständigkeit der SEC.
Fazit: Die USA braucht transparent Regulierung von Ripple und Co.
Die juristische Schlacht um den Status von XRP ist ein stechender Beweis dafür, dass es in den USA an transparenter Regulierung der Kryptoindustrie mangelt. Solange sich das Engagement der SEC auf Ripple und eher unbedeutende Nebenwerte beschränkte, mochte mancher den Blick auf das große Bild vermeiden. Aber seit die SEC in diesem Monat auch Fronten gegen die Kryptobörsen Binance und Coinbase sowie kapitalstarke Coins wie Cardano, Solana und Polygon eröffnet hat, lässt sich nicht mehr verdrängen, dass die rechtliche Grauzone mehr als risikobehaftet ist. Viele in den USA blicken schon neidisch auf die EU, wo zuletzt mit dem Regulierungspaket MiCA eine nachvollziehbare rechtliche Grundlage für Kryptowährungen und -handel beschlossen wurde.
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