Die Berliner Bundesregierung hat eine Stellungnahme zu Kryptoplattformen und damit verbundenen Fragen abgegeben. Demnach hat die BaFin keine Kenntnisse über Marktmanipulationen, Betrugsfälle oder Hacker-Angriffe bezüglich Kryptobörsen. Man wisse aber, dass im Darknet Bitcoin und andere Kryptowährungen zum Einsatz kommen und dort bei illegalen Geschäften auch Geldwäsche betrieben werde.
In der deutschen Bundesregierung und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht man das Thema Kryptowährungen und den Handel mit ihnen weitgehend entspannt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine sogenannte Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Für Deutschland habe die BaFin keine Erkenntnisse dazu, “dass es zu Cybervorfällen auf Handelsplattformen für Kryptoassets in Deutschland gekommen ist. Dies gilt auch für Marktmanipulationen”, heißt es. Für ICOs gelte, dass man über die öffentlich gewordenen Informationen hinweg keine weiteren Betrugsfälle in Deutschland und der EU kenne.
Bitcoin wird von der Bundesregierung kritisch beäugt
Bei Bitcoin (BTC), mit dessen rechtlicher Einstufung sich die Bundesregierung und BaFin ohnehin schwertun, fällt das Urteil kritisch aus. Da BTC und andere Kryptowährungen bei Geschäften im Darknet “grundsätzlich” eingesetzt würden und dort auch viele illegale Güter wie Rauschmittel gehandelt würden, bestehe die Gefahr, dass es zur Geldwäsche komme. Dem Bundeskriminalamt und der Abteilung Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion seien entsprechende Verdachtsfälle, Ermittlungen und Verurteilungen bekannt. Im Rahmen der nationalen Risikoanalyse solle diese Entwicklung berücksichtigt werden. Diese für Ende 2019 erwartete Analyse werde auch möglichen Handlungsbedarf identifizieren, worauf der Gesetzgeber und die Behörden dann wiederum reagieren könnten.
Berlin: Regulierung von Kryptomärkten ist internationale Aufgabe
Grundsätzlich klingt bei den Äußerungen der Bundesregierung durch, dass man keinen dringenden Handlungsbedarf bei der Regulierung von Kryptomärkten sieht. Die bestehende Rechtslage erlaube es, einzelne Projekte in genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie einzuteilen. Dabei müsse im Einzelfall entschieden werden, hatte Berlin schon Ende 2018 mitgeteilt. Mittelfristiges Ziel sei es, EU-weit und international auf eine einheitliche Regulierung hinzuwirken. In einem Punkt spricht die Regierung jetzt allerdings Klartext: Whitepapers in der Kryptobranche würden den üblichen Ansprüchen an Börsenprospekte oder ähnliche Informationspapiere regelmäßig nicht genügen. Im Sinne von Risikoaufklärung für Anleger sei hier für genehmigungsfreie Kryptoassets schnell eine EU-einheitliche Regelung zu finden.
Wie geht es weiter mit deutscher Politik und Kryptobranche?
Für diesen Sommer hat die Bundesregierung die Veröffentlichung einer Blockchain-Strategie ankündigt, die sich auch mit Regulierungsfragen beschäftigen dürfte. Dabei scheinen sich Teile der CDU mit der FDP einig, Blockchain-Lösungen bei Schuldverschreibungen und im Notarwesen erlauben zu wollen. Soweit wie Frankreich will man aber offenbar nicht gehen. Dort wird bereits die gesetzliche Umgebung geschaffen, um ICOs und Kryptobörsen offiziell zu zertifizieren und so rechtliche Sicherheit für Anleger zu schaffen. Kurzfazit: Verteufeln will die Bundesregierung die Kryptobranche nicht, aber vor einer umfassenden Anerkennung schreckt sie auch zurück.
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