Deutsches Finanzministerium veröffentlicht Eckpunkte zu Krypto-Strategie

Bundesministerium für Finanzen

Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Strategiepapier publiziert, welches sich mit der Regulierung von ICOs und auf Blockchain-Technologie beruhender Wertpapiere beschäftigt. Während es demnach für ICOs in Deutschland schwerer werden dürfte, könnten elektronische Schuldverschreibungen schon in naher Zukunft offiziell erlaubt sein.

Die Bundesregierung macht Ernst mit ihrem Vorhaben, sich mit regulatorischen Konsequenzen für den Markt von Kryptowährungen und verwandter Finanzinstrumente auseinanderzusetzen. Im Rahmen der bereits gestarteten Online-Konsultation zu einer Blockchain-Strategie hat das federführende Finanzministerium nun gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Eckpunkte in einem offiziellen Papier in die Diskussion eingebracht. Unter dem Titel “Digitale Innovationen ermöglichen – Anlegerschutz gewährleisten” fokussiert man sich dabei auf elektronische Schuldverschreibungen und ICOs.

Was schlagen Finanz- und Justizministerium genau vor?

Aufgeschlossen zeigen sich die beiden Schlüsselministerien beim Thema Wertpapiere und Blockchains. Offiziell empfohlen wird, elektronische Schuldverschreibungen zu legalisieren. Dabei solle Deutschland bereits jetzt eine nationale gesetzliche Umgebung schaffen und nicht EU-weite Regelungen abwarten. So könne sichergestellt werden, dass Blockchains quasi staatlich geprüft sind. Ausdrücklich als Vorteil wird genannt, dass Blockchains beziehungsweise Distributed Ledger manipulationssicher konzipiert sind und deshalb als Option zur klassischen physischen Verwahrung von Wertpapieren taugen. Schuldverschreibungen sind etwa als Bonds, Anleihen und Obligationen weitverbreitete Finanzinstrumente. Inwiefern auch Kryptowährungen einbezogen werden könnte, bleibt offen. Zur Frage elektronischer Aktien heißt es, diese bräuchten mehr Regierung und sollten deshalb nicht sofort angegangen werden.

Wesentlicher kritischer sehen die Vertreter der Bundesregierung Utility Tokens und ICOs. Man beobachte entsprechende Emissionen und stelle dabei fest, dass Anleger nicht zureichend über Risiken und Inhalte informiert würden. Whitepapers seien nicht mit vorgeschriebenen Informationsblättern bei Börsengängen zu vergleichen. Deshalb solle sich Deutschland in der EU aktiv bei der Gesetzgebung für ICOs einbringen und gegebenenfalls auf nationaler Ebene durch die BaFin einschreiten. Im Klartext heißt das: Unregulierten ICOs soll der Riegel vorgeschoben werden.

Fazit: Bundesregierung folgt in Sachen Kryptowährungen den regulatorischen Trends

Die USA sind zuletzt gegen ICOs entschlossen vorgegangen und diesem Beispiel will Deutschland jetzt offenbar folgen, auch auf EU-Ebene. Der Einsatz von Blockhain-Technologie in den Finanzmärkten hingegen wird begrüßt- und auch dies ist keine Überraschung, wenn Deutsche Börse und sogar die Bundesbank entsprechende Pilotprojekte betreiben. Schwammig bleibt es bei Kryptowährungen an sich. Bis Mitte April 2019 will man weitere Stellungnahmen von Verbänden und Fachkreisen abwarten und anschließend Gesetzesvorschläge formulieren.


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