Die sogenannte 5. Geldwäscherichtlinie ist zum Freitag in den meisten EU-Staaten in Kraft getreten. Für die Kryptobranche bedeutet dies im EU-Raum höhere Kosten, auch weil die Ausgestaltung der rechtlichen Umgebung sich von Land zu Land unterschiedet. Es droht die Abwanderung von Kryptofirmen.
Kryptobörsen und andere Marktteilnehmer stehen in der EU nach dem Jahreswechsel vor einer komplizierten Situation: Bis zum Freitag (10. Januar 2020) hatten die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die sogenannte 5. Geldwäscherichtlinie der EU in nationales Recht zu überführen. Dabei zeigte sich, dass die EU-Länder nicht einheitlich vorgegangen sind, sondern die Vorgaben unterschiedlich interpretierten. Dazu kommen Unsicherheiten über die rechtlichen Auswirkungen des Brexit. Unter dem Strich bedeutet dies für die Kryptobranche in der EU: Durch höhere Anforderungen an Dokumentationspflichten und Genehmigungsprozesse steigen die Kosten. Die holländische Kryptoplattform Deribit hat bereits reagiert und in einem Blogbeitrag angekündigt, ihren Hauptsitz zum 1. Februar 2020 nach Panama zu verlegen.
Hintergrund zu Kryptobranche und 5. EU-Geldwäscherichtlinie
Die neuen EU-Regeln, die neben der Kryptobranche etwa auch Banken, Immobilienfinanzierer und Antiquitätenhändler betreffen, sind kein Schnellschuss. Sie wurden im Mai 2018 von Europäischen Rat und Europaparlament verabschiedet. Die Unternehmen hatten also Zeit, sich auf Änderungen einzustellen. Doch schon die Diskussion in Deutschland verdeutlicht: Die einzelnen EU-Staaten haben die Brüsseler Vorlage nicht einheitlich interpretiert, sondern gehen teilweise deutlich darüber hinaus. Dabei orientieren sich sich an Empfehlungen der FATF, der internationalen Arbeitsgruppe im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung.
In der Praxis entsteht in der EU-also ein Flickenteppich in Sachen Rechtsstandards für Krypto-Geschäfte. Beispielsweise betrifft die EU-Richtlinie eigentlich nur Transaktionen von Fiat in Kryptowährungen und umgekehrt. Die FATF aber fordert, auch Krypto-zu-Krypto genauer unter die Lupe zu nehmen. Zwei Punkte haben sich als besonders umstritten herausgestellt:
- KYC (Know Your Customer) wurde in den rechtlichen Grauzonen eines unregulierten Kryptomarkts bislang häufig lax gehandhabt. Es war für Anleger durchaus möglich, anonym zu bleiben. Zumindest bei Fiat zu Krypto beziehungsweise umgekehrt ist damit jetzt endgültig Schluss: Kryptobörsen und verwandte Plattformen sind dazu verpflichtet, bei Kunden aus der EU die Identität eindeutig zu prüfen und festzuhalten. Die großen Anbieter haben dies bereits umgesetzt. Ob weitere Unternehmen der Entscheidung von Deribit folgen, die schärferen Regeln durch einen Firmensitz im Nicht-EU-Ausland zu umgehen, wird sich zeigen.
- Custodial Wallets: In Deutschland und auch Großbritannien wollen die Gesetzgeber die Anbieter von Software Wallets dazu zwingen, Kundendaten bis hin zu Private Keys zu speichern und gegebenenfalls Straf- und Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Damit werden solche Anbieter tendenziell zum verlängerten Arm der Behörden. Es regt sich auch Kritik daran, dass bei dezentralisierten Lösungen wie von Wirex oder Monolith (früher TokenCard) die geforderten Daten gar nicht zuverlässig erhoben werden können. Die Gesetzgeber haben die technologischen Grundlagen nicht verstanden, formulieren Marktteilnehmer laut Medienberichten ihre Einwände.
In den Niederlanden scheint die Situation so verfahren, dass die Deadline 10. Januar für das Inkrafttreten der 5. EU-Geldwäscherichtlinie nicht gehalten werden kann. Und in Großbritannien, wo der Brexit bis zum Ende des Jahres Wirklichkeit werden soll, weiß die Finanzaufsicht FCA offenbar gar nicht mehr, an welchen Regeln sie sich orientieren soll.
Was bedeuteten die neuen EU-Richtlinien für Dich als Anleger?
Unter Umständen wurdest Du bei der Kryptobörse Deiner Wahl in den vergangenen Wochen oder Monaten bereits dazu aufgefordert, Dein Profil zu vervollständigen und etwa durch eine Ausweiskopie zu verifizieren. An diesem neuen Standard kommst Du zumindest bei den großen Plattformen nicht mehr vorbei. Die Anbieter von Custodial Wallets zögern teilweise noch, ob die KYC bei Bestandskunden durchsetzen und auf Neukunden anwenden wollen. Inwiefern sich Marktteilnehmer aus der Kryptobranche, die in Großbritannien ihren juristischen Sitz haben, positionieren, bleibt unklar.
Auf der anderen Seite eröffnet sich – wie berichtet – durch die neue Rechtssituation für klassische Banken die Möglichkeit, ihren Kunden Bitcoin und. Co zu offerieren. Insgesamt, so sehen es Befürworter schärferer Regeln, werden durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie und die Forderungen der FATF das Vertrauen in die Kryptobranche gestärkt. Sowohl Privatkunden als auch institutionelle Anleger dürften bei dieser Sichtweise ihre Skepsis gegenüber Kryptowährungen ablegen und spätestens mittelfristig mit frischem Kapital in den Markt einsteigen.
Wettbewerbsdruck in der Kryptobranche steigt durch neue Gesetze
Allen Unkenrufen zum Trotz haben wir in den vergangenen Wochen keine größeren Umwälzungen im Tagesgeschäft mit Kryptowährungen erlebt. Fachleute bemerken allerdings: Mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie ist das Prinzip passé, dass die Zulassung eines Krypto-Anbieters in einem EU-Land für die gesamte EU gilt. Der Aufwand, den die Anpassung an länderspezifische Regeln mit sich bringt, ist für kleinere Firmen kaum zu leisten. Deshalb erwarten Berater und Juristen, dass sich die Branche konsolidiert, es also zu Zusammenschlüssen und Übernahmen kommt. Gepaart mit Banken als neuen Krypto-Händlern könnte dies im Endeffekt durchaus mehr Wettbewerb provozieren, der sich in besseren finanziellen Konditionen für Anleger ausdrückt.
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