EU-weit soll mit der sogenannten 5. Geldwäscherichtlinie das Geschäft mit Kryptowährungen geregelt werden. Doch bei der nationalen Umsetzung, die bis Januar 2020 zu geschehen hat, will Deutschland über die Brüsseler Vorgaben hinausgehen. Dies stößt in der Politik und bei Marktteilnehmern auf deutliche Kritik.
Dass sich die Zeiten, in denen Kryptobörsen und andere Dienstleister in der Kryptobranche in einem rechtlichen Graubereich bewegten, dem Ende nahen, ist in der EU spätestens seit Juli 2018 allen Beteiligten klar. Denn vor gut einem Jahr trat die sogenannte 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft (im Originaltext hier), die klare Regeln für den Handel mit Kryptowährungen enthält. Im Anschluss an die Veröffentlichung haben die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 20. Januar 2020 Zeit, die europäischen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Dabei beabsichtigt die Bundesregierung offensichtlich, über die EU-Richtlinie hinauszugehen und weitere Beschränkungen speziell für die Kryptobranche einzuführen. Damit lasse sich “jedes innovative Finanzprodukt plattmachen”, wettert der FDP-Bundestagsabgeordnete Franz Schäffler auf Twitter. Auch der Blockchain Bundesverband sieht das Vorhaben der Großen Koalition in der Berlin äußerst kritisch.
Mit dieser Regelung lässt sich jedes innovative Finanzprodukt platt machen! Die GroKo bezweckt damit lediglich die Abwanderung der Anbieter ins EU-Ausland. #BTC #Bitcoin #Libra @faznet https://t.co/ZF7U9WR4hi
— Frank Schäffler (@f_schaeffler) July 24, 2019
Woran entbrennt der Streit um neue Regelungen für Kryptobranche?
Mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie reagiert die Brüsseler Union auf die Besonderheiten des Handels mit Kryptowährungen. Streng genommen heißt dieses Vorgehen “Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie”, doch häufiger wird der Einfachheit zuliebe von der 5. EU-Geldwäscherichtlinie gesprochen. Sie richtet ihr Augenmerk auch auf Auktionshäuser, den Kunsthandel, Mietmakler und andere bargeldintensive Branchen. Generell wird mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie klargestellt, dass die Dienstleister stärker als zuvor in die Pflicht genommen werden, KYC (Know Your Customer) umzusetzen, also ihre Kunden eindeutig zu identifizieren. Darauf haben sich die meisten großen Kryptobörsen bereits eingestellt und Wege gefunden, bei Neuanmeldungen relativ benutzerfreundlich Personendaten online zu verifizieren. Weiter werden Kryptobörsen und Anbieter von Custodial Wallets verpflichtet, Verdachtsfälle auf Geldwäsche umgehend an die zuständigen Behörden zu melden. Dies kann zwar erheblichen Mehraufwand für die Dienstleister bedeuten, ist aber auch im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung mehrheitlich akzeptiert. Doch der Bundesregierung reicht dies alles nicht, wie aus dem Referentenentwurf zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie hervorgeht.
Bundesregierung plant Genehmigungspflicht für Kryptobörsen
Der GroKo in Berlin scheint entschlossen, der Position der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu folgen und Kryptowährungen als Finanzinstrument einzustufen. Daraus würde sich eine Genehmigungspflicht für Dienstleister wie Kryptobörsen ergeben. Betroffen wären auch Anbieter von Wallets, bei denen die Private Keys beim Nutzer bleiben, also Hardware Wallets und vielen Software Wallets. Der Blockchain Bundesverband zerpflückt den Referentenentwurf in seiner Stellungnahme ausführlich. Deutsche Sondergesetzgebung schwächt die deutsche Digital-Wirtschaft, heißt es dort, und es wird vor “Abschottung” gewarnt. Es drohe ein Abwandern von deutschen Krypto-Unternehmen und ein Ausschluss von ausländischen Anbietern, da diese die Genehmigungspflicht ohne Sitz in Deutschland nicht erfüllen könnten. Zum Thema Wallets meint der Interessenverband, diese sollten wie ein Schließfach betrachtet werden und ihre Anbieter deshalb nicht einer Erlaubnispflicht unterliegen. Auch die Meldepflicht bei Geldwäscheverdacht für Wallet-Anbieter, bei denen die Private Keys beim Nutzer verbleiben, sei schlichtweg “nicht sachgerecht” und zudem unverhältnismäßig.
Wie geht es weiter mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie?
Die Beratungen zum heftig kritisierten Referentenentwurf bezüglich der 5. EU-Geldwäscherichtlinie beginnen im Bundestag nach der Sommerpause. Die fachlich vorbereiteten Kritiker werden der GroKo dann wieder genüsslich vorhalten, dass zwischen den bisher bekannten Eckpunkten einer deutschen Blockchain-Strategie und den Gesetzentwürfen eine große Lücke klafft. Übrigens hat der Bundesverband Blockchain zuletzt Vorschläge aus der CDU/CSU-Fraktion zu Bitcoin und Co. ausdrücklich gelobt. Auch was die 5. EU-Geldwäscherichtlinie angeht, sind sich die deutschen Fachleute im Grunde einig: Die Umsetzung ist sinnvoll, ein deutscher Sonderweg würde gegen das Prinzip der EU-einheitlichen Gesetzgebung verstoßen und für die Kryptobranche in Deutschland zum ernsten Problem werden. Ob die Mahnungen zu spät kommen? Frank Schäffler von der FDP meint: Bei der GroKo weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut. Tatsächlich drängt sich für Beobachter zuletzt wiederholt der Verdacht auf, dass es insbesondere im Finanzministerium an Know-how in Sachen Kryptowährungen fehlt, um praxistaugliche Lösungen zu finden und weitgehenden Forderungen der BaFin politisch Paroli leisten zu können.
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