Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Nach Angaben der BaFin vom 23. September 2026 dienen die Seiten offenbar der Geschäftsanbahnung für unerlaubte Online-Handelsplattformen.
Das Wichtigste in Kürze
- BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
- Interessierte werden aufgefordert, ihre Daten in Kontaktformulare einzugeben; diese werden laut BaFin an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben.
- Die Websites haben kein rechtsgültiges Impressum und werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
- Die Warnung basiert auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).
- Die BaFin nennt 38 konkrete Websites, darunter coravelis(.)com, jorvaki(.)com und levorelio(.)com.
Was die BaFin konkret vorwirft
Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber auf den genannten Websites ohne die erforderliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Interessierte werden aufgefordert, ihre Daten in einem Kontaktformular zu hinterlegen. Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass diese Kundendaten anschließend an Betreiber von unerlaubten Online-Handelsplattformen weitergegeben werden, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Die Websites stehen demnach in Verdacht, vornehmlich der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen zu dienen.
Die Seiten verfügen über kein rechtsgültiges Impressum. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die BaFin weist zudem auf einen möglichen Zusammenhang zu weiteren Reihen von Websites hin, vor denen sie bereits gewarnt hat.
Diese Websites sind bekannt
Die BaFin listet folgende Websites auf: coravelis(.)com, jorvaki(.)com, jorvaki(.)net, jorvaki(.)org, levorelio(.)com, levorelio(.)net, levorelio(.)org, lexovario(.)com, lexovario(.)net, lexovario(.)org, loravexo(.)com, loravexo(.)net, loravexo(.)org, mavriten(.)com, mavriten(.)net, mavriten(.)org, monvaret(.)com, monvaret(.)net, monvaret(.)org, natrovex(.)com, renvaki(.)com, renvaki(.)net, renvaki(.)org, semtovexo(.)org, solkrane(.)com, solkrane(.)net, solkrane(.)org, tavorello(.)com, tavorello(.)net, tavorello(.)org, varezuno(.)com, varezuno(.)net, varezuno(.)org, vordeli(.)com, vordeli(.)net, vordeli(.)org, zarevuno(.)com, zarevuno(.)net und zarevuno(.)org.
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Ob ein bestimmtes Unternehmen zugelassen ist, können Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Wie sich Verbraucher schützen können
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Verbraucher sollten äußerst vorsichtig sein, wenn sie online Geld anlegen wollen, und gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Dazu gehört, Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank zu prüfen und kein Geld an unbekannte Plattformen zu überweisen. In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden sich aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und Hinweise zum Schutz vor Betrug am Finanzmarkt. Bei einem Schaden sollten Betroffene Polizei und Verbraucherzentrale einschalten.
Quelle: BaFin-Meldung vom 23.09.2026. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
Sicher investieren statt auf Betrüger hereinfallen
Welche Krypto-Börsen in der EU reguliert sind und was sie kosten, zeigt unser Kryptobörsen-Vergleich.