Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Vivid Money S.A. Bußgelder in Höhe von insgesamt 26.000 Euro festgesetzt. Das Institut mit Sitz in Luxemburg hatte nach Angaben der BaFin über einen längeren Zeitraum Kontenmodelle nicht an den BaFin-Kontenvergleich gemeldet und Informationspflichten verletzt. Der Bescheid ist seit dem 26. August 2026 rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Betroffenes Unternehmen: Vivid Money S.A. mit Geschäftssitz in Luxemburg
- Maßnahme: Bußgelder von insgesamt 26.000 Euro durch die BaFin
- Datum der Meldung: 22. September 2026, rechtskräftig seit 26. August 2026
- Gründe: Unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich und Verstöße gegen Informationspflichten
- Besonderheit: Prozessschwächen führten zu unvollständigen Entgeltinformationen und Glossar auf der Website
Was die BaFin dem Institut vorwirft
Nach Angaben der BaFin hat die Vivid Money S.A. es über einen längeren Zeitraum versäumt, ihre in Deutschland angebotenen Kontenmodelle an den BaFin-Kontenvergleich zu melden. Zudem habe das Institut seine Aufsichtspflicht bei internen Prozessen zur Veröffentlichung von Informationen schuldhaft verletzt. Diese Prozessschwächen führten dazu, dass Entgeltinformationen und ein Glossar auf dem Internetauftritt des Instituts über einen längeren Zeitraum nicht vollständig zur Verfügung standen.
Die BaFin hat deshalb Bußgelder von insgesamt 26.000 Euro festgesetzt. Der Bescheid ist seit dem 26. August 2026 rechtskräftig. Die Meldung der BaFin enthält keine weiteren Angaben zu einzelnen Vorwürfen oder zur Anzahl betroffener Kunden.
Hintergrund: BaFin-Kontenvergleich und Meldepflichten
Der BaFin-Kontenvergleich soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz bei der Suche nach einem Girokonto bieten. Er enthält Informationen zu Kontenmodellen von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit insgesamt 6.600 Zahlungskontentarifen. Die Modelle werden anhand von Kriterien wie dem monatlichen Entgelt oder der Höhe des Überziehungszinssatzes dargestellt.
Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) sind Anbieter von Zahlungskonten verpflichtet, der BaFin die für den Kontenvergleich notwendigen Informationen zu übermitteln. Neue Kontenmodelle oder Änderungen von Vergleichskriterien müssen innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das MVP-Portal der BaFin. Zudem müssen Zahlungsdienstleister Verbrauchern eine aktuelle Fassung der Entgeltinformationen leicht zugänglich zur Verfügung stellen und, sofern vorhanden, auch im Internet veröffentlichen. Ein klar verständliches Glossar zu den kontobezogenen Diensten ist ebenfalls vorgeschrieben.
Was Verbraucher jetzt wissen sollten
Für Kunden der Vivid Money S.A. bedeutet der Bußgeldbescheid nach Angaben der BaFin nicht automatisch, dass sie Geld verloren haben oder Ansprüche geltend machen können. Die Meldung nennt keine konkreten Auswirkungen auf einzelne Konten oder Verträge. Verbraucher, die unsicher sind, können sich bei ihrer Bank oder bei der Verbraucherzentrale informieren.
Wer ein Girokonto sucht, kann die Angaben von Anbietern im BaFin-Kontenvergleich prüfen. Dort sind die gemeldeten Kontenmodelle und Entgelte einsehbar. Fehlen Angaben, kann das ein Warnsignal sein. Bei Verdacht auf unlautere Geschäftspraktiken oder finanzielle Schäden sollten Betroffene die Polizei einschalten und sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die BaFin weist darauf hin, dass sie Verstöße gegen Melde- und Veröffentlichungspflichten mit Geldbußen ahnden kann.
Quelle: BaFin-Meldung vom 22.09.2026. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
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