BaFin warnt vor Website elitfinanz(.)com: Kryptohandel ohne Zulassung

BaFin warnt vor Website elitfinanz(.)com: Kryptohandel ohne Zulassung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website elitfinanz(.)com. Nach Angaben der Aufsicht bietet die Elit Finanz dort den Handel mit Kryptowerten an, ohne über die erforderliche Zulassung zu verfügen. Die Warnung stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffene Website: elitfinanz(.)com
  • Anbieter: Elit Finanz
  • Angebot: Handel mit Kryptowerten
  • Maßnahme: BaFin-Warnung vom 22. September 2026
  • Grund: fehlende Zulassung nach § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Was die BaFin meldet

Die BaFin hat am 22. September 2026 eine Warnung zu der Website elitfinanz(.)com veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsicht bietet die Elit Finanz über diese Website Kryptowerte-Dienstleistungen an, konkret den Handel mit Kryptowerten. Nach den Vorschriften des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes benötigen Anbieter für solche Dienstleistungen in Deutschland eine Zulassung der BaFin. Die Behörde gibt an, dass eine solche Zulassung für die Elit Finanz nicht vorliegt.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Diese Vorschrift erlaubt es der Aufsicht, die Öffentlichkeit über Unternehmen zu informieren, die ohne die erforderliche Erlaubnis oder Zulassung Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Was das für Anleger bedeutet

Wer sein Geld bei einem nicht zugelassenen Anbieter anlegt, geht ein erhebliches Risiko ein. Ohne Zulassung unterliegt das Unternehmen nicht der laufenden Aufsicht durch die BaFin. Anleger können daher nicht darauf vertrauen, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Kapitalausstattung, Geschäftsorganisation oder zum Schutz von Kundengeldern eingehalten werden. Ob im konkreten Fall bereits Kunden geschädigt wurden, geht aus der Meldung nicht hervor.

Die BaFin weist darauf hin, dass sich Interessierte in ihrer Unternehmensdatenbank informieren können, ob ein Anbieter zugelassen ist. Dort lässt sich vor einer Geldanlage prüfen, ob ein Unternehmen über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Wie Sie sich schützen können

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen allgemein vor Finanzbetrug im Internet. Wer online Geld anlegen möchte, sollte den Anbieter gründlich recherchieren und insbesondere die BaFin-Unternehmensdatenbank nutzen. Von Überweisungen an unbekannte Plattformen ohne nachvollziehbare Zulassung raten die Behörden ab.

Wer bereits Geld an einen nicht zugelassenen Anbieter überwiesen hat, sollte sich an die Polizei wenden. Zusätzlich können Verbraucherzentralen bei der Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten unterstützen. Die BaFin stellt in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ weitere aktuelle Warnungen und Hinweise zum Schutz vor Betrug am Finanzmarkt bereit.

Quelle: BaFin-Meldung vom 22.09.2026. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.

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